Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Unkerdrückung. Verbrechen. 
u. 
Unterdrückung der als sträflich erkannten 
Preßerzeugnisse. S. 87—88. Art. 2 und 3. 
Unterrichtsgebäude. Slehe „Schulge- 
bäude“. 
Unterstützung. Gesetz, die Unterstützung und 
Verpflegung hilssbedürstiger und erkrankter 
Personen belr. S. 238. Siehe auch „Hilfs- 
bedürftige“. 
Unterstützungswesen des im Staatsdienste 
verwendeten nichtstabilen Personals. Königliche 
Erklärung auf den dießbezüglichen Antrag 
des Landtages. S. 249. Art. 6. 
Untersuchungerichter, ständige, bei den 
Bezirksgerichten. S. 440 — 441. Art. 28 
— 29. 
Unzüchtige Darstellungen in Schriften 
bestrast. S. 97. Art. 31. 
Urtheil. Veröffentlichung der gegen preßge- 
setzliche Uebertretungen erlassenen Urtheile. S 
112. Art. 48. 
V. 
Verbot im Auslande erschelnender, sträfliche 
Angriffe auf den bayerischen Staat oder 
seine Angehörigen enthaltender Zeitungen. 
S. 89. Art. 6. 
Verbrechen und Vergehen. Bestrafung 
der durch die Presse hiezu gemachten Auf- 
forderungen. S. 93. Art. 10 und 11. 
Verbrechen. Gesetz, die Untersuchungen wegen 
politischer Verbrechen und Vergehen betr. S. 25 
—332. S. auch „Politische Verbrechen“. 
— — AMbschaffung der Strasen des bürger- 
lichen Todes, der öfsentlichen Ausstellung 
und der Brandmarkung. S. 17 — 22. 
Gerelve. Verloofung u. 
Vereine. Gesetz, dle Versammlungen und 
Vereine betr. S. 53—66. 
Inhalt: Abschnitt I. Von den Versamm- 
lungen. S. 54. — Abschnitt II. Von den 
Vereinen. 1) Von den Vereinen im Allge- 
meinen. S. 58. — 2) Von den nichtpo- 
litischen Vereinen. S. 58. — 3) Von 
den politischen Vereinen. S. 59. — Ab- 
schnitt Ul. Strafbestlmmungen. S. 61. 
Abschnitt IV. Schlußbestimmungen. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschlede. S. 229. 4 
Verfasser. Dessen Namensbezeichnung auf 
allen zu öffentlichen Anschlägen bestimmten 
Schriften. S. 107. Art. 39. 
Vergehen, politische. Gesetz über deren 
Amnestirung. S. 45 — 32. Siehe auch 
„Politische Verbrechen“. 
Verjährung der Strafbarkeit bei Preßver= 
brechen oder Vergehen. S. 89. Art. 5. 
Bei Preßpolizeiübertretungen. S. 112. Art. 40. 
Verlagscapltal der Centralstaats- 
cassa. Hierauf bezügliche Königliche Erklä- 
rung im Landtagsabschiede. S. 266. 
Verleger nicht periodischer Schriften, dessen. 
straf= und civilrechtliche Verantwortlichkeit. 
S. 923. Art. 9. — Nennung des Namens 
und Wohnortes desselben auf den verlegten 
Schriften. S. 107. Art. 39. 
— — Dessen Hastbarkeit in Bezug auf den 
Verfasser einer nicht periodischen Schrist. 
S. 110. Art. 45. und 46. 
Verleumder. Bestrafung derjenigen, welche 
gegen Jemand die falsche Beschuldigung eines 
Verbrechens oder Vergehens ausstreuen als 
Verleumder. S. 99 — 104. Art. 28 
— 34. 
Verloosung der älteren Staatsschul d. 
Königliche Erklärung auf den dießbzezüglichen 
Antrag der Kammern. S. 2147. k. 2.
	        
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