Unkerdrückung. Verbrechen.
u.
Unterdrückung der als sträflich erkannten
Preßerzeugnisse. S. 87—88. Art. 2 und 3.
Unterrichtsgebäude. Slehe „Schulge-
bäude“.
Unterstützung. Gesetz, die Unterstützung und
Verpflegung hilssbedürstiger und erkrankter
Personen belr. S. 238. Siehe auch „Hilfs-
bedürftige“.
Unterstützungswesen des im Staatsdienste
verwendeten nichtstabilen Personals. Königliche
Erklärung auf den dießbezüglichen Antrag
des Landtages. S. 249. Art. 6.
Untersuchungerichter, ständige, bei den
Bezirksgerichten. S. 440 — 441. Art. 28
— 29.
Unzüchtige Darstellungen in Schriften
bestrast. S. 97. Art. 31.
Urtheil. Veröffentlichung der gegen preßge-
setzliche Uebertretungen erlassenen Urtheile. S
112. Art. 48.
V.
Verbot im Auslande erschelnender, sträfliche
Angriffe auf den bayerischen Staat oder
seine Angehörigen enthaltender Zeitungen.
S. 89. Art. 6.
Verbrechen und Vergehen. Bestrafung
der durch die Presse hiezu gemachten Auf-
forderungen. S. 93. Art. 10 und 11.
Verbrechen. Gesetz, die Untersuchungen wegen
politischer Verbrechen und Vergehen betr. S. 25
—332. S. auch „Politische Verbrechen“.
— — AMbschaffung der Strasen des bürger-
lichen Todes, der öfsentlichen Ausstellung
und der Brandmarkung. S. 17 — 22.
Gerelve. Verloofung u.
Vereine. Gesetz, dle Versammlungen und
Vereine betr. S. 53—66.
Inhalt: Abschnitt I. Von den Versamm-
lungen. S. 54. — Abschnitt II. Von den
Vereinen. 1) Von den Vereinen im Allge-
meinen. S. 58. — 2) Von den nichtpo-
litischen Vereinen. S. 58. — 3) Von
den politischen Vereinen. S. 59. — Ab-
schnitt Ul. Strafbestlmmungen. S. 61.
Abschnitt IV. Schlußbestimmungen.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschlede. S. 229. 4
Verfasser. Dessen Namensbezeichnung auf
allen zu öffentlichen Anschlägen bestimmten
Schriften. S. 107. Art. 39.
Vergehen, politische. Gesetz über deren
Amnestirung. S. 45 — 32. Siehe auch
„Politische Verbrechen“.
Verjährung der Strafbarkeit bei Preßver=
brechen oder Vergehen. S. 89. Art. 5.
Bei Preßpolizeiübertretungen. S. 112. Art. 40.
Verlagscapltal der Centralstaats-
cassa. Hierauf bezügliche Königliche Erklä-
rung im Landtagsabschiede. S. 266.
Verleger nicht periodischer Schriften, dessen.
straf= und civilrechtliche Verantwortlichkeit.
S. 923. Art. 9. — Nennung des Namens
und Wohnortes desselben auf den verlegten
Schriften. S. 107. Art. 39.
— — Dessen Hastbarkeit in Bezug auf den
Verfasser einer nicht periodischen Schrist.
S. 110. Art. 45. und 46.
Verleumder. Bestrafung derjenigen, welche
gegen Jemand die falsche Beschuldigung eines
Verbrechens oder Vergehens ausstreuen als
Verleumder. S. 99 — 104. Art. 28
— 34.
Verloosung der älteren Staatsschul d.
Königliche Erklärung auf den dießbzezüglichen
Antrag der Kammern. S. 2147. k. 2.