We selordnung · Widerklage.
vielslitgung eines Wechsels. 1) Wechsel-
duplicate. S. 387 — 389. Art. 66 —
69. — 2) Wechselcopieen. S. 390 —391.
Art. 70—72. — AXl. Abhanden gekom-
mene Wechsel. S. 391 — 392. Art. 73 u.
74. — All. Falsche Wechsel. S. 392.
Art. 75. und 76. — XlIII. Wechselver-
jährung. S. 392 — 394. Art. 77 — 80.
— JXlIV. Klagrecht des Wechselgläubigers.
S. 394—396. Nrt. 81# 83. — XUV.
Ausländische Gesetzgebung. S. 396—397.
Nrt. 81— 86. — XVI. Protest. S. 397
— 399. Art. L7 —90. XVII. Ort
und Zeit für Präsentation und andere im
Wechselverkehre vorkommende Handlungen.
S. 399 —40 1. Nrt. 91—93. — XVIII.
Mangelhafte Unterschriften. S. 401. Art.
94 und 95. — Dritter Abschnitt. Von
eigenen Wechseln. Art. 96— 100.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 239. s. 29.
Königliche Erklärung auf den bet diesem
Gesetze an die Krone gebrachten Antrag auf
Vorlage eines Gesetzentwurfes über das Ver-
fahren in Wechselstreitigkeiten und eines
solchen über kaufmännische Anweisungen. S.
239. 8. 29.
Wechselstreitlgkeiten enischelden die als
Handelsgerichte constituirten Bezirksgerichte.
S. 428. Art. 7. Die Kreisgerichte bilden
die Berufungsinstanz. S. 428. Art. 7.
Weiderecht. Königliche Erklärung auf den
Antrag der Kammern wegen Vorlage eines
Gesetzentwurfes über die Weiderechte. S.
271. S. 38. 1.
Weine. Die Zollbehandlung der Schweizer
Seeweine betr. S. 258.
Widerklage. Des auiche Bestimmungenhlerüber.
. 433. Art.
Wiesenbaumeister.
Wiesenbaumelster. Königliche Erklärung
im Landtagsabschiede, die Bildung von Wiesen-
baumeistern betr. S. 250. 8. 8.
Wildschaden. Gesetz, den Ersatz des Wild-
schadens betr. S. 185 — 197.
Inhalt: Art. 1. Wer zum Ersatze des
Wildschadens verpflichtet ist. S. 186. —
Art. 2. Gemeinschaftliche Hastung für den
Wildschaden bei gemeinschaftlichem Jagd-
rechtbesitze. S. 187. — Art. 3. Vorschuß-
leistung des Schaden= und Kostenersatzes
aus den Gemeindecassen und Rückvergütung
desselben. S. 187 188. — Art. 4. Der
Anspruch auf Ersatz des Wildschadens tritt
schon bei gewöhnlichem Wildstande und ohne
besonderes Verschulden in der Jagdausübung
ein. S. 188. — Art. 5. Einzäunungen des
Grundeigenthums bedingen nicht den Wild-
schadensersatz; Ausnahmsbestimmung. S. 188.
— Art. 6. Wildschaden durch Federwild.
S. 189. — Art. 7. Bemessung des Scha-
dens an Getreide und ähnlichen Erzeug-
nissen zur Erntezeit. S. 189. — Art. K.
Moderirung des Schadenersatzes bei der
Möglichkelt des Wiederanbaues. S. 189.
— Art. 9. Competenz bel Widschadens-
klagen. S. 189. Art. 10. Gemein-
schaftlichkeit der Klagen. S. 190. — Art. 11
Verfahren und Instanzenzug. S. 190.— Art.
12. Eintritt der Wirksamkeit dieses Ge-
setzes und Lösbarkeit der vor dem Tage der
Promulgation abgeschlossenen Pachtverträge.
S. 190 — 191.
Könlglich allerhöchste Sanction dieses Ge-
sebes im Landtagsabschiede. S. 134.
Wirthe. Siehe „VBier“.
Wünsche und Anträge. Keniglich aller-
höchste Erklärungen und Entschließungen im
Landtagsabschlede auf die von den Kam-
65
Wünsche u. Anträge.