Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

Gesch 
Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Me. 
7. 
München, den 20. November 1849. 
  
IJuhalt: 
Geset, die provlserische Erhebung der Steuern für 1849%0 betressend. 
  
Geset, 
die provisorische Erhebung der Steuern für 
18490 betreffend. 
Maximilian II. 
non Gattes Gnaden Hä#ig von Bayern, 
Pfalzgraf bei Bhein, 
Herzog von Dayern, Franken und in 
Schwaben 2c. 1c. 
Wir habemmach Vernehmung Unseres 
Staaterath, mie Beirath und Zustim- 
mung der Kammer der Reichsräthe und der 
Kammer der Abgeordneten beschlossen und 
verordnen, wie folgt: 
Arc. 1. 
Das Staateministerium der Finanzen 
ist ermobtigee, die für 184/19 bewilligten 
Steuern, mit A#snahme der Einkommen- 
und Capiral-Se#rner, einstweilen gegen seiner, 
zeirige Abrechnung auf die für die VI. Finanz- 
Periede, namentlich für das Jahr 18190 
festzusetzenden Steuern, an den Verfallzeiten 
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