Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

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am Eigenthum erlitten haben, von dem der 
Berbacher Eisenbahn-Gesellschaft gemach- 
ten Darlehen von 800,000 fl. die Summe 
von 282,200 fl. in entsprechenden Partialen 
zum N-#minalwerth als Gesammt- Uncter- 
stützung zu cediren, unbeschadet jedoch des 
Regresses an diejenigen, welche für diese 
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Verluste aus irgend einem Rechtsgrunde 
haftbar gemacht werden können. 
Artikel 2. 
Unser Scaatsminister des Handels 
und der öffentlichen Arbeiten und Unser 
Staatsminister der Finanzen sind mie dem 
Vollzuge beauftrage. 
Gegeben München, den 30. März 1850. 
Marx. 
von der Pfordten. v. Kleinschrod. 
v. Lüder. 
Dr. v. Aschenbrenner. 
Dr. v. Ringelmann. 
v. Zwehl. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsrathes, 
Vath Seb. v. Kobell.
	        
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