8. 5.
Die Bewässerungs= und Entwässerungs-Unter-
nehmungen zum Zwecke der Bodenkultur
betreffend.
Dem Gesetzentwurfe, die Bewässerungs= und
zum Zwecke der
Bodenkultur betreffend, ertheilen Wir mit den
von dem Landtage beantragten Modifkationen
Unsere Genehmigung und haben hierüber das
Hellage II. unter Ziffer II. angebogene Gesetz ausfertigen
lassen.
Dem Wunsche wegen Ausstellung von Tech-
nikern, welche die von Privatgrundbesitzern auf
ihre Kosten beabsichtigte Anlage der Dralnage
ihrer Aecker und Wiesen zu leiten befähigt sind,
gedenken Wir nach Maßgabe des sich kundgeben-
den Bedürfnisses und der verfügbaren Mittel die
entsprechende Berücksichtigung zuzuwenden.
8. 6.
Den Uferschutz und den Schutz gegen Ueber-
schwemmungen betreffend.
Dem Gesammtbeschlusse des Landtages über
den Gesetzentwurf, den Uferschutz und den Schutz
gegen Ueberschwemmungen betreffend, haben Wir
Unsere Genehmigung erheilt und demzufolge
Bellage II1. das unter Ziffer III beigefügte Gesetz erlassen.
Auf die in dem Gesammtbeschlusse über die-
sen Gesetzentwurf gestellten Anträge erwiedern
Wir:
1. Dem Wunsche wegen Herstellung von
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Flußkarten und Rektifikationsplänen über die
öffentlichen Flüsse ist bereits entsprochen und wer-
den die vorhandenen Flußkarten und Rektifikations=
pläne von den Baubehörden und Kreisregierungen
berichtiget und ergänzt. Die Ulferlinien jedoch
bleibend festzustellen, unterliegt bei den größten-
theils reißenden Gebirgsflüßen des südlichen Bay-
erns wesentlichen Bedenken, und würde die Blldung
und Festhaltung solcher Linlen ausserordentliche,
mit dem beabsichtigten Zwecke nicht im Verhält-
niße stehende Kosten bedingen.
2. Dem Wunsche wegen Bildung von Was-
serbauverständigen auf Kosten der Kreise ge-
denken Wir bei eintretendem Bedürfniße und
wenn die bereits herangebildeten Flußwarte nicht
genügen sollten, die entsprechende Berücksichtigung
zuzuwenden.
8. 7.
Die Einführung der bayerischen Stempel-
gesetze in dem ehemaligen Amte Steinfeld be-
treffend.
Der von den beiden Kammern vorgeschlage-
nen Abänderung des Gesetzentwurfes über die
Einführung der bayerischen Stempel-Gesetze in
dem ehemaligen Amte Steinfeld haben Wir
Unsere Genehmigung ertheilt und das hienach
ausgesertigte Gesetz unter Ziffer IV. hier beifügen
lassen.
8. 8.
Die Districts= und die Landräthe betreffend.
Wir haben den Gesetzentwürfen über die
Districts= und die Landräthe in der von den bei-
den Kammern vorgeschlagenen Fassung Unsere
Beilage IV.