Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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„1) es sei die wiederholte Verwahrung der 
„Kammern dagegen auszusprechen, daß der 
„Porzellanmanufaktur Zuschüsse aus andern 
„Kassen zugewiesen werden;“ 
„2) es sei der Verkauf der ganzen Anstalt even- 
"tuell deren Reorganisation mit völliger Auf- 
„hebung oder doch mit moglichster Beschränk- 
„ung der Kunstmalereianstalt zu beantragen 
vund nur in dieser Voraussetzung seien die 
„Pensionen und Alimentationen dieser Anstalt 
„und beziehungsweise die Relikten der Pen- 
„sionisten im Maximalbetrage von 6500 fl. 
„auf die Pensions-Amortisationskasse zu über- 
„nehmen,“ — 
erwiedern Wir: 
Die Zweckmäßigkeit strenger Ausscheidung 
des Cassa= und Rechnungswesens der Porzellan= 
manufaktur und damit verbunden gewesenen 
Glasmalerei-Anstalt von jenem der Berg= und 
Hüttenwerke ist von Uns bereits in dem Landtags- 
Abschiede vom 25. Juli 1850 Abschn. III. 
K. 31. erkannt und deßfalls nach Unserer dor- 
tigen Anordnung von Seite des Staatsministe- 
riums der Finanzen das Entsprechende verfügt 
worden, wodurch eine fernere Vermischung der 
Mittel und Fonde der Porzellaumannufaktur mit 
den Beständen anderer Cassen und resp. die bis- 
herige Zuschußanweisung aus letzteren von selbst 
wegfällt; für die Glasmalerei ist durch die Ein- 
stellung des besonderen jährlichen Zuschusses von 
4000 fl. kei den budgeläßigen Ausgaben auf 
Staatsanstalten Vorsehung getroffen. 
Was dagegen die veränderte Einrichtung der 
ärarialischen Porzellanmanufaktur anlangt, so 
sind die zur sorgfältigsten Erwägung dieses Ge- 
genstandes nöthigen Einleitungen bei Unserem 
Staatsministerium der Finanzen bereits getroffen 
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und im Gange und Wir behalten Uns nach 
deren Beendigung die definitive Entschließung be- 
vor, sehen Uns jedoch schon vorläufig zu der Er- 
klärung veranlaßt, daß Wir zum Eingehenlassen 
der befraglichen Porzellanmanufaktur als solcher 
und als Kunstanstalt Unsere Zustimmung nicht 
ertheilen werden. 
B. 
Wünsche und Anträge zu den 
weisungen. 
Nach- 
A. Zu den Einnahmen. 
8. 2. 
Lotto. 
Dem Antrage: 
„es sei die Staatsregierung zu ersuchen, 
„darauf zu halten, daß keine neue Lotto- 
„Collecten mehr errichtet werden,“ 
ist bisher bereits in möglichster Weiseentsprochenjwor- 
den, indem von der Errichtung neuer Collecten 
überall, wo solche vermeidlich, Umgang genom- 
men wurde, und Wir werden darauf auch künf- 
tighin den geeigneten Bedacht nehmen lassen. 
8. 3. 
Po st. 
Dem Antrage auf Aufhebung des Portobei- 
schlages für dienstliche Briespostsendungen an Pri- 
vate im Inlande vermögen Wir im Hinblicke 
auf die bereits stattgesundenen sehr bedeutenden 
Post-Tarif-Ermäßigungen im Allgemeinen, und 
für den Correspondenz-Verkehr zwischen Behörden 
und Privaten insbesondere, dermalen nicht zu ent- 
sprechen. 
16“
	        
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