Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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Um so tiefer müßen Wir es beklagen, daß 
mehrere Gesetzentwürfe Beanstandung gefunden 
haben, welche dazu bestimmt waren, die unverän- 
derlichen Grundlagen jeder staatlichen Ordnung 
und das monarchische Grundprinzip der von Un- 
seres in Gott ruhenden Herrn Großvaters Kö- 
nigliche Majestät gegebenen Berfassungs-Urkunde 
zu bewahren und gegen die zerstörende Einwirkung 
verderblicher Grundsätze zu sichern. Die in jenen 
Gesetzentwürfen vorgeschlagenen Einrichtungen 
halten Wir für nothwendig zur Erfüllung der 
von Gott Uns auferlegten Regentenpflichten und 
Gegeben, München den 28. Mal 1852. 
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zur Erhaltung der Wohlfahrt Unseres Volkes, 
und geben Uns der Erwartung hin, daß der 
nächste Landtag Uns auch hierin zur Ausführung 
Unserer landesväterlichen Absichten entgegen- 
kommen werde. 
Indem Wir Unseren Lleben und Ge- 
treuen diesen Abschied ertheilen, schließen Wir 
die gegenwärtige Versammlung mit der Ver- 
sicherung Unserer Königlichen Huld und 
Gnade. 
Marx. 
von der Pfordten. v. Kleinschrod. 
v. Lüder. 
Dr. v. Aschenbrenner. 
Dr. v. Bingelmann. 
v. Zwell. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsekretär des Staatsrathes, 
Seb. von Kobell.
	        
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