ers
Erhebungskosten mit Ein-
schluß der Kosten der Fi-
rationscommissäre zu
als Reserre zur Deckung
des Ansfalles an unein-
bringlichen Ausständen,
eventuell zur Verstärkung
ihres *i Capitals
zu.
87,000 fl.
C
13,000 00 fl.
zusammen zu 800, 000 00 fl.
aus der Centralstaatscassa.
Ausserdem ist von den Erubrigungen
der IV. Finanzperiode und zurück der Aver-
salbetrag von 300,000 fl. der Grundren-
tenablösungscassa zur Verstärkung ihres Ver-
lagskapitales zu überweisen.
. 6.
Dem Etat für die active Armee wer-
den die Budgetansätze der Raturalien für
die darunter begriffenen Roggen= und Ha-
berquantitäten nach dem betressenden Geld-
anschlage in der bisherigen Art garantirt,
wornach geringere Preise dem Reichsreserve-
sonde zu gut, und héhere Preise demselben
zur Last geschrieben werden sollen.
Titel 111.
Staatselnnahmen.
*)½—°
Zur Bestreitung der Ssub Titel II.
230
bestimmten Staatsausgaben sind dem Staats-
ministerium der Finanzen die in der Bei-
lage Lit. B. aufgeführten und einschließlich
der nach F. 2. mit dem Bestande der Vor-
sahre herübergehenden und resp. von den
jeweiligen Ausständen aufzubringenden
400,000 fl. voranschlägig auf 34,785,685 fl.
festgesetzten Einnahmen zugewiesen.)
Außerdem wird demselben noch zuge-
wiesen der Ertrag des Zahlenlotto, welches
noch bis zum 1. Oktober 1855 fortzubestehen
und an diesem Tage aufzuhbren hat, mit
1,200,000 fl. und eine außerordentliche Er-
höhung der Grund= und Domintealsteuer,
sowie der Haus-Gewerb= und Einkommen=
Steuer im Betrage von 1,605,405 fl. — kr.
in Summa 37,591,090 fl.— kr.
ö. 8.
An directen Steuern sind für jedes
der vier Jahre vom 1. October 1851 bis
letzten September 1855 zu erheben:
a) an Grundsteuer, und zwar:
1) in denjenigen Landestheilen, wo das
Steuerprovisorium oder das noch
unrevidirte Definitivum Giltlgkeit
hat, vier Simpla.
2) In den noch nicht defimtiv bestener-
ten Theilen von Unterfranken und
Aschaffenburg 77 Procent der bis