Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

ers 
Erhebungskosten mit Ein- 
schluß der Kosten der Fi- 
rationscommissäre zu 
als Reserre zur Deckung 
des Ansfalles an unein- 
bringlichen Ausständen, 
eventuell zur Verstärkung 
ihres *i Capitals 
zu. 
87,000 fl. 
C 
13,000 00 fl. 
  
  
zusammen zu 800, 000 00 fl. 
aus der Centralstaatscassa. 
Ausserdem ist von den Erubrigungen 
der IV. Finanzperiode und zurück der Aver- 
salbetrag von 300,000 fl. der Grundren- 
tenablösungscassa zur Verstärkung ihres Ver- 
lagskapitales zu überweisen. 
. 6. 
Dem Etat für die active Armee wer- 
den die Budgetansätze der Raturalien für 
die darunter begriffenen Roggen= und Ha- 
berquantitäten nach dem betressenden Geld- 
anschlage in der bisherigen Art garantirt, 
wornach geringere Preise dem Reichsreserve- 
sonde zu gut, und héhere Preise demselben 
zur Last geschrieben werden sollen. 
Titel 111. 
Staatselnnahmen. 
*)½—° 
Zur Bestreitung der Ssub Titel II. 
  
230 
bestimmten Staatsausgaben sind dem Staats- 
ministerium der Finanzen die in der Bei- 
lage Lit. B. aufgeführten und einschließlich 
der nach F. 2. mit dem Bestande der Vor- 
sahre herübergehenden und resp. von den 
jeweiligen Ausständen aufzubringenden 
400,000 fl. voranschlägig auf 34,785,685 fl. 
festgesetzten Einnahmen zugewiesen.) 
Außerdem wird demselben noch zuge- 
wiesen der Ertrag des Zahlenlotto, welches 
noch bis zum 1. Oktober 1855 fortzubestehen 
und an diesem Tage aufzuhbren hat, mit 
1,200,000 fl. und eine außerordentliche Er- 
höhung der Grund= und Domintealsteuer, 
sowie der Haus-Gewerb= und Einkommen= 
Steuer im Betrage von 1,605,405 fl. — kr. 
  
in Summa 37,591,090 fl.— kr. 
ö. 8. 
An directen Steuern sind für jedes 
der vier Jahre vom 1. October 1851 bis 
letzten September 1855 zu erheben: 
a) an Grundsteuer, und zwar: 
1) in denjenigen Landestheilen, wo das 
Steuerprovisorium oder das noch 
unrevidirte Definitivum Giltlgkeit 
hat, vier Simpla. 
2) In den noch nicht defimtiv bestener- 
ten Theilen von Unterfranken und 
Aschaffenburg 77 Procent der bis
	        
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