Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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Gesetz-Matt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
' . 
München, den 5. November 1851 
  
Inhalt: 
Geses, die proviserische Erhebung der Steuern für 183 1/8; betreffend. 
Gesetz; seres Staarstaths mit Zustimmunge der 
dieprovisorische Erhebung der Steuern für 1851½: Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
betreffend. der Abgeordneten beschlossen und verord- 
nen wie folgt: 
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, Art. 1. 
Pfalzgraf bei Uhein, Das Staatsministerium der Finanzen 
He#og von Payern, Franken und in: ist ermäch#gee, die für die Jahre 1849/ 
Schwaben 2c. 1c. bewilligten Steuern einstweilen, gegen sei- 
Wir haben nach Vernehmung Un= nerzeitige Abrechnung auf die für die letz-
	        
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