Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

Abschi- b. 
Abschied. 
ung einer Zehentbaupflicht behufs ihrer Si- 
cherung, Firirung oder Ablösung. S. 708. 
Art. 12—14. 
Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der 
Feststellung des Capitalwerthes der Baupflicht. 
S. 709. Art. 15. 
Eintritt der Wirksamkelt dieses Gesetzes 
und Anwendung desselben auf jene Zehent- 
baupflichtige, an welche bei seinem Erschei- 
nen die Ablösungsbeträge oder 
für ihre Bauansprüche handelt. S. 710. 
Art. 16. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 200. 
Abschied für den Ländtag des Königreschs 
Bayern vom 28. Mat 1852. S. 189 
—218. 
Inhalt: 
I. Abschnitt. 
Beschlüsse der Kammern über die 
Gesetzentwürfe und andere Vorla- 
gen der Staatsregierung. S. 191 
—206. 
5. 1. Sanctson folgender Gesetze: 1. den 
Bau einer Eisevbahn von Augsburg nach 
Ulm; 2. das Einschreiten der bewassneten 
Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ord- 
nung; 3. die Berleitung von Militärperso- 
nen oder von Landwehrmännern zur Untreue 
oder zum Ungehorsam; 4. die kaufmännischen 
Anweisungen; 5. die Elnführung der im 
Reglerungsbezirke der Pfalz bestehenden Ge- 
setgebung in einigen neuerworbenen Gebiets- 
theilen; 6. die provisorische Erhebung der 
Steuern für 185½2; 7. die Aufbringung 
des Bedarss fär die Eisenbahnbau-Dotatlons- 
Cafsa in den Jahren 185 ½2 ble 1856 
Abschied. 
Urkunben 
bereits hinausgegeben sind, wenn es sich um 
nachträgliche Sicherstellung der Stistungen 
Wöschied. 
inclus.; 8. die Bewilligung eines Darlehens 
aus der Eisenbahnbaudotatlonscassa an die 
pfälzische Ludwigs-Eisenbahnbau= Gesellschaft 
9. die Kreisumlagen der Pfalz für das 
Jahr 184/60; 10. die Aufbringung des 
Bedarfs für Erwerbung des Ludwig-Donau- 
Maincanals; 11. das Forstgesetz; 12. die 
## 4 und 117 des Grundsteuergesetzes vom 
15. August 1828; 13. den Bollzug des 
Art. IV. des Gesetzes über das freiwillige 
SEusseriplions-Anlehen vom 11. Mai 1848. 
dann der Bestlmmung in §. 16. Ut. f.#des 
Finanzgesetzes vom 25. Juli 1850; 14. 
die Uebernahme einer Zinsengewährschaft für 
die In der Pfalz von der Landesgrenze bei 
Weissenburg bis zur Landesgrenze bei Worms 
zu führenden Eisipbabnz 15. der Bau einer 
Eissenbahn von München über Rosenheim 
bis an die Landesgrenze bei Salzburg und 
Kufstein betreffend. S. 191 und 192 — 
#5#. 2. Einleitungen zu der Erbauung einer 
Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach 
Regensburg betr. S. 193. — 1. 3. Die 
bürgerlichen Rechte der israelltischen Glau- 
bensgenossen beir. S. 193. — §. 4. Die 
Benützung des Wassers betr. S. 194. — 
ß. 5. Die Bewässerungs= und Entwässerungs= 
Unternehmungen zum Zwecke der Bodencul- 
tur betr. S. 195. — §. 6. Den Uferschug 
und den Schutz gegen Ueberschwemmungen 
betr. S. 195. — §. 7. Die Einführung 
der bayerischen Stempelgesetze in dem ehe- 
maligen Amte Steinseld betr. S. 196. — 
hs. 8. Die Districts= und Landräthe betr. 
S. 196. — 5. 9. Das Tar-Regulativ für 
die Berhandlungen der nichtstreitigen Rechis- 
pflege, sowie der innern, dann Polizel- und 
Finanzverwaltung beir. S. 197. — §. 10# 
Die Einennung des I. Präsidenten der Kam- 
mer der Relchsräthe betr S. 198. —
	        
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