Abschi- b.
Abschied.
ung einer Zehentbaupflicht behufs ihrer Si-
cherung, Firirung oder Ablösung. S. 708.
Art. 12—14.
Eintritt der rechtlichen Wirksamkeit der
Feststellung des Capitalwerthes der Baupflicht.
S. 709. Art. 15.
Eintritt der Wirksamkelt dieses Gesetzes
und Anwendung desselben auf jene Zehent-
baupflichtige, an welche bei seinem Erschei-
nen die Ablösungsbeträge oder
für ihre Bauansprüche handelt. S. 710.
Art. 16.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 200.
Abschied für den Ländtag des Königreschs
Bayern vom 28. Mat 1852. S. 189
—218.
Inhalt:
I. Abschnitt.
Beschlüsse der Kammern über die
Gesetzentwürfe und andere Vorla-
gen der Staatsregierung. S. 191
—206.
5. 1. Sanctson folgender Gesetze: 1. den
Bau einer Eisevbahn von Augsburg nach
Ulm; 2. das Einschreiten der bewassneten
Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ord-
nung; 3. die Berleitung von Militärperso-
nen oder von Landwehrmännern zur Untreue
oder zum Ungehorsam; 4. die kaufmännischen
Anweisungen; 5. die Elnführung der im
Reglerungsbezirke der Pfalz bestehenden Ge-
setgebung in einigen neuerworbenen Gebiets-
theilen; 6. die provisorische Erhebung der
Steuern für 185½2; 7. die Aufbringung
des Bedarss fär die Eisenbahnbau-Dotatlons-
Cafsa in den Jahren 185 ½2 ble 1856
Abschied.
Urkunben
bereits hinausgegeben sind, wenn es sich um
nachträgliche Sicherstellung der Stistungen
Wöschied.
inclus.; 8. die Bewilligung eines Darlehens
aus der Eisenbahnbaudotatlonscassa an die
pfälzische Ludwigs-Eisenbahnbau= Gesellschaft
9. die Kreisumlagen der Pfalz für das
Jahr 184/60; 10. die Aufbringung des
Bedarfs für Erwerbung des Ludwig-Donau-
Maincanals; 11. das Forstgesetz; 12. die
## 4 und 117 des Grundsteuergesetzes vom
15. August 1828; 13. den Bollzug des
Art. IV. des Gesetzes über das freiwillige
SEusseriplions-Anlehen vom 11. Mai 1848.
dann der Bestlmmung in §. 16. Ut. f.#des
Finanzgesetzes vom 25. Juli 1850; 14.
die Uebernahme einer Zinsengewährschaft für
die In der Pfalz von der Landesgrenze bei
Weissenburg bis zur Landesgrenze bei Worms
zu führenden Eisipbabnz 15. der Bau einer
Eissenbahn von München über Rosenheim
bis an die Landesgrenze bei Salzburg und
Kufstein betreffend. S. 191 und 192 —
#5#. 2. Einleitungen zu der Erbauung einer
Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach
Regensburg betr. S. 193. — 1. 3. Die
bürgerlichen Rechte der israelltischen Glau-
bensgenossen beir. S. 193. — §. 4. Die
Benützung des Wassers betr. S. 194. —
ß. 5. Die Bewässerungs= und Entwässerungs=
Unternehmungen zum Zwecke der Bodencul-
tur betr. S. 195. — §. 6. Den Uferschug
und den Schutz gegen Ueberschwemmungen
betr. S. 195. — §. 7. Die Einführung
der bayerischen Stempelgesetze in dem ehe-
maligen Amte Steinseld betr. S. 196. —
hs. 8. Die Districts= und Landräthe betr.
S. 196. — 5. 9. Das Tar-Regulativ für
die Berhandlungen der nichtstreitigen Rechis-
pflege, sowie der innern, dann Polizel- und
Finanzverwaltung beir. S. 197. — §. 10#
Die Einennung des I. Präsidenten der Kam-
mer der Relchsräthe betr S. 198. —