Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

Anlehen. Baupflicht. 
Anlehen für die Eisenbahnbau-Dotationscasse. 
Siehe „Eisenbahnbau-Dotationscaffa.“ 
Anträgc. Siehe „Wünsche und Anträge.“ 
Anwälte. 
Abschiede bezüglich eines Deserviten= Regula- 
tivs für die Anwälte in den Landestheilen 
diessreits des Rheins. S. 198. 8. 9. 
Anweisungen, kaufmännische. Gesetz, die 
kaufmännischen Anweisungen betreffend. S. 
25 —30. Inhalt: Art. 1— 5. Kaufmän= 
nische Anweisungen sind den Bestimmungen 
über gezogene Wechsel unterworfen. S. 26— 
28. — Art. 6. Wechselarrest findet bel sol- 
chen keine Auwendung. S. 28. — Arlt. 7. 
Aufhebung früherer Gesetze und Gewohnheits- 
rechte. S. 28. — Art. 8. Verkündung und 
Eintritt der Wirksamkeit des Gesedes. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
sebes im Landtagsabschiede. S. 191. 
Armee. Aucgleichung der Budgetansätze mit 
den wirklichen Preisen der Naturalien für 
die actire Armee. S. 229. 
Aufläufe. Siehe „Einschreiten der bewaffne- 
ten Macht.“ 
Aufruhr. Siebe „Eiuschreiten der bewaffneten 
Macht.“ 
B. 
Bau einer Eisenbahn. Siehe „Eisenbahn.“ 
Baupflich t. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede bezüglich der in Folge privat- 
rechtlicher Baupflicht bestrittenen Ausgaben, 
dann bezüglich der Fortseung der Verhand- 
lungen mit den (Gemeinde-Verwallungen we- 
gen llebern#ahme der ärarialischen Baupflicht 
an Geh iuren des Caltus und Unterrichte. 
S. 212. ## 7. 1. und 3 — bezüglich 
Königliche Erklärung im Landtags- 
Haupflicht. Brandversicherungs-Anstalt. 
der Ueberwachung Übernommener Gebäude. 
S. 212. 
Baupflicht kirchliche. Siehe „Ablösung der 
auf dem Zehentrechte lastenden.“ 
Bergwesen. Königliche Erklärung im Land- 
tagsabschiede auf den Antrag des Landtages 
hinsichtlich der Evidenthaltung des im Jahre 
1845/49. bestandenen Desicits, dann der in 
Vorlage zu bringenden Material, Rechnungs- 
Nachweise mit den Pecunial Nachweisen. S. 
211. s. 6. 
Vestand der Vorjahre. Siehe „Finanz-Ge- 
setz.“ 
Bewässerung und Entwässerung. Gesetz über 
die Bewässerungs= und Entwässerungs-Unter- 
nehmungen zum Zwecke der Boden-Culkur. 
S. 545—576. Inhalt: Art. 1. Begriff. 
S. 516. — Erster Abschnitt. Von den 
Genossenschaften. Art. 1—9. S. 547—550. 
Jweiter Abschnitt. Von der Wiesenvor- 
standschaft. Art. 10— 12. S. 550 —552. 
Dritter Abschnitt. Von den Herstellungs- 
und Unterhaltungskosten. Art. 13—15. S. 
552—554. Vierter Abschnitt. Von den 
Zwangsrechten zur Besörderung von Bewiäs- 
serungs= und Entwässerungs-Unternehmen. Art. 
16 — 22. S. 554— 557. Fünfter Ab- 
schnitt. Von der Zuständigkeit und dem Ver- 
sahren. Art. 13 — 46. S. 558 — 574. 
Sechster Abschnitt. Bon den Kosten des 
Verfahrens. Art. 47— 50. S. 574—75. 
Schlußbestimmungen. Art. 51 und 52. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge= 
setzes im Landtagsabschiede. S. 195. 
Königliche Erklärung in Bezug auf den 
Wunsch wegen Ausstellung von Technikern zur 
Leitung der Anlage der Drainage. S. 195. 
Brandversicherungs-Anstalt. Königliche 
Erklärung im Landtagsabschiede hinsichtlich der
	        
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