Anlehen. Baupflicht.
Anlehen für die Eisenbahnbau-Dotationscasse.
Siehe „Eisenbahnbau-Dotationscaffa.“
Anträgc. Siehe „Wünsche und Anträge.“
Anwälte.
Abschiede bezüglich eines Deserviten= Regula-
tivs für die Anwälte in den Landestheilen
diessreits des Rheins. S. 198. 8. 9.
Anweisungen, kaufmännische. Gesetz, die
kaufmännischen Anweisungen betreffend. S.
25 —30. Inhalt: Art. 1— 5. Kaufmän=
nische Anweisungen sind den Bestimmungen
über gezogene Wechsel unterworfen. S. 26—
28. — Art. 6. Wechselarrest findet bel sol-
chen keine Auwendung. S. 28. — Arlt. 7.
Aufhebung früherer Gesetze und Gewohnheits-
rechte. S. 28. — Art. 8. Verkündung und
Eintritt der Wirksamkeit des Gesedes.
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge-
sebes im Landtagsabschiede. S. 191.
Armee. Aucgleichung der Budgetansätze mit
den wirklichen Preisen der Naturalien für
die actire Armee. S. 229.
Aufläufe. Siehe „Einschreiten der bewaffne-
ten Macht.“
Aufruhr. Siebe „Eiuschreiten der bewaffneten
Macht.“
B.
Bau einer Eisenbahn. Siehe „Eisenbahn.“
Baupflich t. Königliche Erklärung im Land-
tagsabschiede bezüglich der in Folge privat-
rechtlicher Baupflicht bestrittenen Ausgaben,
dann bezüglich der Fortseung der Verhand-
lungen mit den (Gemeinde-Verwallungen we-
gen llebern#ahme der ärarialischen Baupflicht
an Geh iuren des Caltus und Unterrichte.
S. 212. ## 7. 1. und 3 — bezüglich
Königliche Erklärung im Landtags-
Haupflicht. Brandversicherungs-Anstalt.
der Ueberwachung Übernommener Gebäude.
S. 212.
Baupflicht kirchliche. Siehe „Ablösung der
auf dem Zehentrechte lastenden.“
Bergwesen. Königliche Erklärung im Land-
tagsabschiede auf den Antrag des Landtages
hinsichtlich der Evidenthaltung des im Jahre
1845/49. bestandenen Desicits, dann der in
Vorlage zu bringenden Material, Rechnungs-
Nachweise mit den Pecunial Nachweisen. S.
211. s. 6.
Vestand der Vorjahre. Siehe „Finanz-Ge-
setz.“
Bewässerung und Entwässerung. Gesetz über
die Bewässerungs= und Entwässerungs-Unter-
nehmungen zum Zwecke der Boden-Culkur.
S. 545—576. Inhalt: Art. 1. Begriff.
S. 516. — Erster Abschnitt. Von den
Genossenschaften. Art. 1—9. S. 547—550.
Jweiter Abschnitt. Von der Wiesenvor-
standschaft. Art. 10— 12. S. 550 —552.
Dritter Abschnitt. Von den Herstellungs-
und Unterhaltungskosten. Art. 13—15. S.
552—554. Vierter Abschnitt. Von den
Zwangsrechten zur Besörderung von Bewiäs-
serungs= und Entwässerungs-Unternehmen. Art.
16 — 22. S. 554— 557. Fünfter Ab-
schnitt. Von der Zuständigkeit und dem Ver-
sahren. Art. 13 — 46. S. 558 — 574.
Sechster Abschnitt. Bon den Kosten des
Verfahrens. Art. 47— 50. S. 574—75.
Schlußbestimmungen. Art. 51 und 52.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge=
setzes im Landtagsabschiede. S. 195.
Königliche Erklärung in Bezug auf den
Wunsch wegen Ausstellung von Technikern zur
Leitung der Anlage der Drainage. S. 195.
Brandversicherungs-Anstalt. Königliche
Erklärung im Landtagsabschiede hinsichtlich der