Elsenbahnbau-Dotatlonscasse.
Einstandsrecht.
#en die pfälzische Ludwigsbahn zu leisten sein
könnte. S. 52. — Ut. 6. Ausweisung der,
festgestellten Einnahme der Dotationscasse im
Budget. S. 52.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 191.
— — Zuweisung der Mittel für den Bedarf
in den letzten vier Jahren der VI. Finanz-
perlode. S. 227.
Eisenbahnbauten.:, Königliche Erklärung im
Landtagsabschiede hinsichtlich der Ausscheldung
der Ausgaben nach Bahnstrecken. S. 213.
s. 9. 1.
Königliche Erklärung im Landtagsabschlede
hinsichtlich der noch verfügbaren Summe aus
der Dotation zur Herstellung von Bahnhöfen
und Bahnwärterhäusern, auf die Strecke zwi-
schen Kaufbeuern und der Nordgrenze. S. 213.
8. 9. 2.
Königliche Erklärung im Landtagsabschiede
bezuͤglich der gleichzeitigen Mittheilung einer
Zusammenstellung aller für den Eisenbahnbau
verausgabten Summen nach Strecken und Bau-
titeln mit den Nachweisen über sämmtliche
Staats-Einnahmen und Ausgaben. S. 214.
5 . 9. 3
Eisenbahnen. Gesetz, die Uebernahme einer
Zinsen-Gewährschaft für die in der Pfalz von
der Landesgränze bei Weißenburg bis zur Lan-
desgränze bei Worms zu führenden Etsenbah=
nen betreffend. S. 173—178.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 19.
— — Koönigliche Erklärung im Landtagsab-
schiede bezüglich der Reducirung der Reparatur-
Werkstätten des Eisenbahnbetriebes. S. 211.
8. 4.
Einstanderecht. Königliche Erklärung im
Einstandsrecht.
Feuerversicherungs-Anstalt.
Landtagsabschlede bezüglich der Aushebung des
Einstandsrechtes der Blutsverwandten in den
Kauf liegender Güter. S. 214. F. 11.
Entwässerung. Siehe „Bewässerung.“
F.
Feuerversicherungs,= Anstalt. Gesetz, dle
Feuerversicherungs-Anstalt für Gebäude in den
Gebietstheilen diesseits des Rheines betref-
send. S. 641—698.
Inhalt: I. Abtheilung. Allgemeine Bestimm-
ungen. S. 642—646. Art. 1—5. II. Ab-
theilung. Zur Einverleibung geeignete Gegen-
stände. S. 646—649. Art. 6—10. III. Ab-
theilung. Art und Weise des Eintritts und der
Einverleibung S. 649—660. Art. 11—38.
IV. Abtheilung. Recht der Mitglieder auf Ent-
schädigung bei erlittenen Brandschäden. S.
661 — 669. Art. 39 — 52. V. Abtheilung.
Art und Weise der Schadens-Erhebung und
Festsetzung der Entschädigung. S. 669—672.
Art. 53—57. VI. Abtheilung. Beiträge der
Mitglieder zur Brandversicherungs-Cafse. S.
672—680. Art. 58—7 8. VII. Abtheilung.
Art und Weise des Austrittes aus der Anstalt.
S. 680 —681. NArt. 79—8 1. VIII. Abtheil-
ung. Verwaltung der Anstalt. S. 681 684.
Art. 82 — 90. IX. Abtheilung. Geschäftsführ-
ung. S. 684—688. Art. 91—97. X. Ab-
theilung. Regie der Anstalt. S. 688—690.
Art. 98—101. Xl. Abthellung. Zuständig-
keit und Verfahren in streitigen Brandversicher-
ungsgegenständen. S. 600 69. Art. 102—
104. XII. Abtheilung. Controle des Immobi-
liar-Brandversicherungewesens durch die Be-
theiligten. S. 692—696. Art. 105— 111.
XIII. Abtheilung. Bestrafung der Uebervers