Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

Elsenbahnbau-Dotatlonscasse. 
Einstandsrecht. 
#en die pfälzische Ludwigsbahn zu leisten sein 
könnte. S. 52. — Ut. 6. Ausweisung der, 
festgestellten Einnahme der Dotationscasse im 
Budget. S. 52. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 191. 
— — Zuweisung der Mittel für den Bedarf 
in den letzten vier Jahren der VI. Finanz- 
perlode. S. 227. 
Eisenbahnbauten.:, Königliche Erklärung im 
Landtagsabschiede hinsichtlich der Ausscheldung 
der Ausgaben nach Bahnstrecken. S. 213. 
s. 9. 1. 
Königliche Erklärung im Landtagsabschlede 
hinsichtlich der noch verfügbaren Summe aus 
der Dotation zur Herstellung von Bahnhöfen 
und Bahnwärterhäusern, auf die Strecke zwi- 
schen Kaufbeuern und der Nordgrenze. S. 213. 
8. 9. 2. 
Königliche Erklärung im Landtagsabschiede 
bezuͤglich der gleichzeitigen Mittheilung einer 
Zusammenstellung aller für den Eisenbahnbau 
verausgabten Summen nach Strecken und Bau- 
titeln mit den Nachweisen über sämmtliche 
Staats-Einnahmen und Ausgaben. S. 214. 
5 . 9. 3 
Eisenbahnen. Gesetz, die Uebernahme einer 
Zinsen-Gewährschaft für die in der Pfalz von 
der Landesgränze bei Weißenburg bis zur Lan- 
desgränze bei Worms zu führenden Etsenbah= 
nen betreffend. S. 173—178. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 19. 
— — Koönigliche Erklärung im Landtagsab- 
schiede bezüglich der Reducirung der Reparatur- 
Werkstätten des Eisenbahnbetriebes. S. 211. 
8. 4. 
Einstanderecht. Königliche Erklärung im 
Einstandsrecht. 
Feuerversicherungs-Anstalt. 
Landtagsabschlede bezüglich der Aushebung des 
Einstandsrechtes der Blutsverwandten in den 
Kauf liegender Güter. S. 214. F. 11. 
Entwässerung. Siehe „Bewässerung.“ 
F. 
Feuerversicherungs,= Anstalt. Gesetz, dle 
Feuerversicherungs-Anstalt für Gebäude in den 
Gebietstheilen diesseits des Rheines betref- 
send. S. 641—698. 
Inhalt: I. Abtheilung. Allgemeine Bestimm- 
ungen. S. 642—646. Art. 1—5. II. Ab- 
theilung. Zur Einverleibung geeignete Gegen- 
stände. S. 646—649. Art. 6—10. III. Ab- 
theilung. Art und Weise des Eintritts und der 
Einverleibung S. 649—660. Art. 11—38. 
IV. Abtheilung. Recht der Mitglieder auf Ent- 
schädigung bei erlittenen Brandschäden. S. 
661 — 669. Art. 39 — 52. V. Abtheilung. 
Art und Weise der Schadens-Erhebung und 
Festsetzung der Entschädigung. S. 669—672. 
Art. 53—57. VI. Abtheilung. Beiträge der 
Mitglieder zur Brandversicherungs-Cafse. S. 
672—680. Art. 58—7 8. VII. Abtheilung. 
Art und Weise des Austrittes aus der Anstalt. 
S. 680 —681. NArt. 79—8 1. VIII. Abtheil- 
ung. Verwaltung der Anstalt. S. 681 684. 
Art. 82 — 90. IX. Abtheilung. Geschäftsführ- 
ung. S. 684—688. Art. 91—97. X. Ab- 
theilung. Regie der Anstalt. S. 688—690. 
Art. 98—101. Xl. Abthellung. Zuständig- 
keit und Verfahren in streitigen Brandversicher- 
ungsgegenständen. S. 600 69. Art. 102— 
104. XII. Abtheilung. Controle des Immobi- 
liar-Brandversicherungewesens durch die Be- 
theiligten. S. 692—696. Art. 105— 111. 
XIII. Abtheilung. Bestrafung der Uebervers
	        
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