Fetstgeset Geseheinfuͤhrung. We werbsteuer. Gutszerträmmerungen.
'Königlich allethöchste Sanetion dleses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 192.
Forstpolizeiliche Bestimmungen. Eiehe
„Forst-Gesetz.“
Worstwirthschaft. Siehe „Ferst-Gesetz.“
breiwlilliges Subseriptions-Anlehen.
: Siehe „Anlehen.“
G.
Gerichtsverfassung. Gesetz, einige Bestimm-
ungen über die Gerichtsverfassung in den
Landestheilen diesseits des Rheines betr.
S. 713—716.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 201.
Königlich allerhöchste Erklärung auf den
Gesammtbeschluß der Kammern in Ansehung
des, die Ein= und Durchführung der neuen
Gerichtsorganisation betreffenden Postulates,
1) wegen Vollzug des Gesetzes vom 25.
Juli 1850, die Gerichtsverfassung betr.
2) wegen des Kostenaufwandes,
3) wegen des Eintritts in Wirksamkeit
der Vorschriften Art. 67 und 68. des
Gesetzes vom 25. Juli 1350 bezüg-
lich der aufhörenden Gerichte und Ge-
richtestände. S. 201 und 202. ". 18.
Königliche Erklärung wegen Einführung
etwaiger Verbesserungen und Vereinsachungen
bei den Landgerichten. S. 202. s. 18.
Gesetzeinführung. Gesetz, die Einführung
der im Regterungebezirke der Pfalz bestehen-
den Gesetzgebung in einigen neuerworbenen
Gebietstheilen betr. S. 41—41.
Königlich allerhöchne Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 101.
Gewerbsteuer. Gesetz, die Geweklb steuer
betr. S. 319 — 488.
Inhalt: I. Abschnitt. Gegenstand
und Maßstab der Gewerbsteuer. Art. 1—
25. S. 330—343. II. Abschnitt. Ver-
fahren bel Anlage der Gewerbsteuer. A.
Zustellung der Steuerlisten. Art. 26—42.
S. 343 — 356. B. Strafbestimmungen.
Art. 43—47. S. 356 —358. C. Recla-
mationsverfahren. Art. 48—54. S. 358
—361. D. Steuerperioden. Behandlung der
Ab= und Zugänge. Art. 55—60. S. 361
—365. E. Kosten der Steneranlage. Art.
61—63. S. 365. III. Abschnitt. Erhe-
bung der Gewerbsteuer. Art. 64— 65. S.
366 —367. Schlußbestimmungen. Art. 66
—69. S. 367—368. Tlransitorische Be-
stimmungen. Hiezu als Bellagen I. und
II. die Gewerbsteuerscala und der Gewerb-
Steuertarif. S. 371—488.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 200.
Grundsteuer. Gesetz, die s§. 4 und 117.
des Grundsteuergesetzes vom 15. Auguft
1828. betr. S. 165 — 168.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 192.
Gutszertrümmerungen. Gesetz, die ge-
werbsmäßigen Gutszertrümmerungen betr. S.
293—298. Inhalt: Art. 1. Begriff
und Strafe. S. 293. — Art. 2. Anwend-
ung des Gesetzes. S. 295. Art. 3. Bestraf-
ung der wiederholten Betheiligung. S. 295.
— Art. 4. Von Dienstleistungen, welche
nicht unter die Strafbestimmungen fallen.
S. 296. — Art. 5. Wem die Geld-
strafen zufallen. S. 296. — Art. 6.
Umwandlung uneinbringlicher Geldstrafen in
Gefängniß. S. 297. — Art. 7. Von
der Zuständigleit der Gerichte und dem Ver-