Verleitung. Waldungen. Wasser. Weiderecht.
stummungen. Art. 10.—28. S. 586—500. Wasser. Gesetz über die Benützung des Was-
Schlußdestimmungen. Art. 29.—30. S. 590
—592.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschlede. S. 195.
Könlgliche Erwiederung auf die in dem Ge-
sammtbeschlusse Üüber diesen Gesetzentwurf an
die Krone gestellten Wünsche wegen Herstell-
ung von Flußkarten und Rectificationsplänen,
dann wegen Bildung von Wasserbauverständi-
gen. S. 195 unb 196.
V.
Verleitung. Geses;, die Verleitung von Mi-
lutäpersonen oder von Landwehrmännern zur
Untreue oder zum Ungehorsame betreffend. S.
17—.22. Inhalt: Art. 1. Begriff und Strase.
S. 18. — Alrt. 4. Wird gleichmäßig auf die
Angehörigen der Landwehr bezogen. S. 19. —
Art. 3. Verleitung der Angehörigen der Land=
wehr zum Ungeborsam geringeren Grades und
deren Bestrasung. S. 19 und 20. Zuständig=
keit der Kreis= und Stadtgerichte diesseits des
Rheins und der einfachen Polizeigerichte in der
Pfalz zur Untersuchung und Aburthellung dieser
Polizeistraffälle, ebendaselbst. — Art. 4. Ver-
kündung des Gesetzes. S. 20. — Nsgehoben
ist biedurch Arnkel 1. des Gesetzes vrom 4. Ni-
vose des Jahres IV. die Falschwerberei betref-
send. S. 2.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiere. S. 191.
W.
Waldungen, Gemeinde-, Siiftungs= und Kör-
perschafsts-Waloungen. Siehe „Forst. Gesetz.“
sers. S. 489—542. Juhalt: Erste Abtheil-
ung. Oeffentliche Gewässer. Arr. 1.— 32. S.
491—504. Zweite Abtheilung. Privat-
Gewässer. I. Abschnitt. Geschlossenes Wasser,
Quellen, Regenwasser, Canäle. Art. 33.—38.
S. 504 — 506. II. Abschnitt. Privat-Flüsse.
A. Rechte auf dieselben. Art. 39.—46. S.
567 —510. B. Verpflichtungen. Art. 47.—
52. S. 510—513. C. Benützung des Was-
sers. Art. 53.—65. S. 513—520. Dritte
Abtheilung. Trift-Gewässer. Art. 66.—72.
S. 5270—533. Vierte Abthellung. Be-
sondere Bestimmungen über Triebwerke oder an-
der Stauvotrichtungen. Arl. 73.—85. S. 523
—3530. Fünste Abtheilung. Zwangsrechte
zur Beförderung der Wasserbenützung. Art. 86.
91. S.530—533. Sechste Abtheil-
ung. Von der Zuständigkeit und dem Verfah-
ren der Verwaltungsbehörden. Art. 92.—95.
S. 530 —5 15. Siebente Abtheilung.
Swafbestimmungen. Art. 96.—101. S. 535
— 539. Achte Abtheilung. Schlußbestim-
mungen. Mi. 102.— 104. S. 530 —42.
Königlich allerhöchste Sanctlon dieses Ge-
setzes im Landtagsabschiede. S. 194.
Könialiche Erklärung in Bezug auf den aus
Veranlassung dieses Gesetzes cn die Krone ger
brachten Wunsch, die drarialischen Anschütren
den durch Grundabriß beschädigten Grundeigen-
thümern gegen möglichst billige Entschädigung
zu Überlassen. S. 191.
Wechsel. Siehe „Anweisungen kaufmännische.“
Weiderecht. Gesetz über die Aus übung und Ab-
lösung des Weiderechtes auf fremdem Grund
und Boden. S. 601.
Inhalt: Uer Abschnitt. Von der Fructkifica-
tior= und Hegezeit (geschlossene Zell). S. 602
—605. Art. 1. —5. Llier Abschnitt. Von der