Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

313 
314 
  
Laufende 
Numer. 
Bezeichnung 
der 
Gewerbe. 
2 
Als 
Normal- 
Anlage der 
Classe. 
Betriebs-Anlage. 
Bemerkungen. 
  
667 
668. 
Zündhölzchenfabriken 
Getreide-Mühlen zum 
  
Mahlen von Mehl, 
Gries, Grütze und 
Graupen, dann zum 
Gerben von Kern 
sowie zum Schro- 
ten von Getreide 
und Malz (ohne 
Unterschied, ob blos 
für Kundschafe oder 
auch auf eigene 
Rechnung gearbeitet 
  
  
wird),— und zwar: !— 
I a) Bachmuͤhlen (in- I 
  
gleichen mit thie- 
rischen Kraͤften ge- 
triebene Mählen, 
auch Windmühlen) 
J. 
l 
schied der Satz der 
Steuerclasse III. 
77 77 I. 
  
Als Betriebsanlage wird ei- 
ner der Classensätze I. bis Xl. in 
Ansatz gebracht. (Bei Bemessung 
der Betriebsanlage innerhalb die- 
ses Spielraumes hat die durch- 
schntttliche Anzahl der jährlich zu 
Mehl verarbeiteren Schäffel Ge- 
treides als Anhaltspunkt in der 
Art zu dienen, daß für die er- 
sten 50 Schäffel niches, für je fol- 
  
gende 15Schaͤffel der Betrag von 
  
Wie vorige.
	        
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