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6) Wandlungs= und Minderungsklagen
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wegen verkaufter Thiere;
Klagen auf Entschädigung einer außer-
ehelich Geschwächten, auf Anerkenn=
ung der Vaterschaft außerehelicher
Kinder und alle Klagen auf Reichung
des Lebensunterhaltes;
die den Hypothekgldubigern gemäß s.45
des Hypothekengesetzes vom 1. Juni
1822 zustehenden Anträge auf Ein-
halt gegen die Verminderung des Wer-
thes der Sache durch Vernachlässig=
ung oder Verschlimmerung von Seite
des Schuldners;
die Beitreibung der aus den letzten
zwei Jahren rückständigen Zinsen nach
6. 52 desselben Gesetzes;
Screitigkeiten in Ewiggeldsachen;
Klagen wegen Wildschadens und we-
gen anderer Beschädigung von Er-
zeugnissen des Bodens, insbesondere
wegen Beschädigung durch Ueberackern,
Ueberfahren, Viehweiden, Grasen,
Mähen, Ernten oder Einherbsten;
Srreitigkeiten wegen Beschärigung von
Einfriedungen, Waserleitungen, Ab-
flüssen, Wässerungsanlagen, Pfaden
und Wegen oder wegen des rechts-
widrigen Zustandes derselben und we-
gen Verrückung der Grenzzeichen;
Klagen auf Fesisetzung und Bezeich-
nung der Grenzen anliegender Grund-
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stücke oder auf Unterhaltung oder Er-
neuerung gemeinschaftlicher Mauern
und anderer Einfriedungen;
Klagen, welche den jüngsten Besitz
oder den Einspruch gegen die Erriche,
ung eines neuen oder die Aenderung
eines bestehenden Werkes betreffen,
desgleichen Klagen, welche aus Er-
wirkung einer vorsorglichen Verfüg-
ung wegen verübter oder drohender
Selbsthilfe oder des Ausbruches von
Thätlichkeiten oder wegen anderer drin-
gender Gefahr gerichtet werden;
alle Klagen, welche in der Hauptsache
an Geld oder Geldeswerth nicht über
einhundert fünfzig Gulden ohne Ein-
rechnung der Zinsen, Kosten und
Nutzungen betreffen;
Concursprozesse, insoferne bei Veran-
lassung eines Beschlusses auf Eröff
nung des Concurses kein Rechtsan-
spruch gegen den Gemeinschuldner ge-
richtsbekannt ist, dessen Werth den in
Ziffer 15 bezeichneten Betrag übersteige.
Wird ein solcher Anspruch gleich-
wohl im Laufe des Concursverfahrens
erhoben und dessen Ciquiditcht oder
Prioritäc oder das dasüc angesprochene
Separationsrecht bestritten, so ist die
Sache nach Abhaltung der Edlets-
tage zum Zwecke der Erlassung des
Prioritätserkenntnisses und zur weiteren
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