Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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der Verzinsung des Baucapitals während 
der Bauzeit auf den Berrag von neun 
Millionen siebenhunbderttausend 
Gulden festgesetzt. 
Art. 2. 
Unser Staatsminister der Finanzen 
ist ermichtiget, zur Deckung dieses Be- 
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darses und nach Maßgabe desselben, ein 
auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes 
und mit Beginn der nächsten Finanzperiode 
mit jährlich ½ Procent heimzuzahlendes 
Staatsanlehen vom Jahre 1857/588 an- 
sangend, im Maximalbetrage von 
Neun Millionen siebenhundert" 
tausend Gulden 
al pari aufzunehmen. 
Gegeben München, den 1. Juli 1856. 
Max. 
Ehr. v. k. Pfordten. v. Aschenbrenner. v. Uingelmann. v. Gwehl. Graf v. Ueigersberg. v. Manz. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
Seb. v. Kobell.
	        
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