nen (Ende September 1855 in einem
beildusigen Betrage von 670,000 fl.)
5) die Pensionen und Bezüge von 42
Individuen der k. Steuer Kataster-
Commission, welche derselben, kraft
gegenwärtigen Finanz-Gesehzes vom
1. October 1855 an in einem Be-
trage von 22,963 fl. 55 kr. überwie-
sen werden.
Von den älteren, seit dem Jahre 1825
angefallenen Militärpensionen den der-
selben gleicherweise überwiesenen Be-
trag von 400,000 fl. endlich
die in derselben Art an sie übertra-
genen Pensionen der Universität Würz-
burg in einer Summe von 4,296 fl.
Den nach Umfstuß der ersten Jahre
der VII. Finanzperiode sich voraussichtlich
ergebenden Ueberschuß an der Dotation
hart die Amortisationskasse an die Tilgungs-
kasse der alten Schuld abjugeben, wogegen
ihr aus dieser letzteren der Mehrbedarf der
ersten Jahre zu vergüten ist.
c
—
d
4. Für die Eisenbahnbau-Dota-
tions. Kasse.
a) Der dieser Kasse bereits durch frühere
Gesetze, zumal das Finanzgesetz vom
28. Mai 1852 N. 5 Ziff. 4 (Gesetz-
blatt Seite 227) zugewiesene Netto-
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ertrag der Bahnrente im voranschlé-
gigen Jahresbetrag von 3 Millionen
Gulden, aus welchem vorerst die Ver-
zinsung und geseliche Tilgung aller
(nach dem Gesetze vom 25. August
1843, 23. Mai 1846, 4. Mai 1851,
26. Dezember 1851 und 19. März
1856) für den Eisenbahnbau aufge-
nommenen und noch aufzunehmenden
Anlehen mit Ausnahme des nach den
Gesetzen vom 7. Mai 1552 und 19.
März 1856 für die im Bau begrif-
sene Bahnstrecke von München über
Rosenheim nach Kufstein realisirten
Credits von 10,630,000 fl. zu bestrei-
ten sind.
b) Für den durch obige Bahynrente niche
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gedeckten Mehrbedarf ein Zuschuß ven
der königlichen Central: Staatskasse
mie dem veranschlagten Jahresberrage
von 633,500 fl.
Die bie zur Vollendung und Eröff-
nung der Eisenbahn von München
nach Kufstein zur Verzinsung des
Baucapitals für diese Bahn ad
10,630,000 fl. erforderlichen Mittel,
ist das königliche Staatsministerium
der Finanzen ermächtiger, durch eine
entsprechende Erhöhung des in dem
Dotationsgesetze vom 19. März 1856
gewährten Credites zu beschaffen.