Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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5. Fuͤr die Srundrenten-Ab— 
lösungs-Kasse. 
Dieselbe erháält die in den nachbe- 
merkten Beträgen veranschlagten Zuschüsse, 
als 
a) für die Zinsleistung zum Vollzuge 
des Gesehesz vom 1. Juni 1849 über 
die Aufhebung der standes= und guts- 
herrlichen Gerichtsbarkeit, dann die 
Aufhebung, Firirung und Ablösung 
von Grundlasten 2c. 901,800 fl. 
für Verwaltungs= und Er- 
hebungskosten 
aa) der Grundrenten-Ab- 
lösungskasse 30,000 fl. 
bb) bei den k. Rentämtern 
86,000 fl. 
116,000 fl. 
b 
zusammen mit jährlichen 1,017,800 fl. 
aus der k. Central-Staatskasse. 
Alle Grundrenten der Privaten und 
Stistungen, welche behufs der Ueberweis- 
ung bei der Grundrenten: Ablösungekasse 
bis jum Schlusse der VII. Finanzperiode 
nicht angemeldet sind, bleiben von der Ueber- 
weisung an die Grundrenten-Ablösungekasse 
des Staates ausgeschlossen. 
S. 6. 
Dem Erat für die active Armee wer- 
den die Preise der Naturalten für die 
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darunter begrissenen und wirklich anzuschaf- 
fenden 32,631 Schäffel Roggen zu 11 fl. 
und 107,145 Schäffel 2 Vierling Haber 
zu 5 fl. in der Art garantirt, daß gerin- 
gere Preise dem Reichsreservefond zu gut 
und höhere Preise demselben zur Last ge- 
schrieben werden sollen. 
Titel III. 
Staats-Einnahmen. 
8. 7. 
Zur Bestreitung der sod Titel 1I. be- 
stimmten Staatsausgaben sind dem Staats- 
ministerium der Finanzen die in der Bei- 
lage Lit. B. aufgeführten und einschließlich 
der nach . 2 aus dem Bestand der Vor- 
jahre herübergehenden und resp. von 
den jeweiligen Ausständen aufzubringenden 
300,000 fl. voranschlägig auf 41,396,862 fl. 
festgesetzten Einnahme zugewiesen. 
Das Zahlenlocto, dessen Ertrag unter 
der obigen Einnahms-Summe mitl begriffen 
ist, hat bis zum Schlusse der VII. Finanz- 
periode, d. h. bis zum 1. October 1861 
sortzubestehen und mit diesem Tage auf- 
zuhören — falls nicht früher ein Ersatz 
dafür ermittelt werden sollee. 
S. 8. 
An directen Steuern find für jedes
	        
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