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5. Fuͤr die Srundrenten-Ab—
lösungs-Kasse.
Dieselbe erháält die in den nachbe-
merkten Beträgen veranschlagten Zuschüsse,
als
a) für die Zinsleistung zum Vollzuge
des Gesehesz vom 1. Juni 1849 über
die Aufhebung der standes= und guts-
herrlichen Gerichtsbarkeit, dann die
Aufhebung, Firirung und Ablösung
von Grundlasten 2c. 901,800 fl.
für Verwaltungs= und Er-
hebungskosten
aa) der Grundrenten-Ab-
lösungskasse 30,000 fl.
bb) bei den k. Rentämtern
86,000 fl.
116,000 fl.
b
zusammen mit jährlichen 1,017,800 fl.
aus der k. Central-Staatskasse.
Alle Grundrenten der Privaten und
Stistungen, welche behufs der Ueberweis-
ung bei der Grundrenten: Ablösungekasse
bis jum Schlusse der VII. Finanzperiode
nicht angemeldet sind, bleiben von der Ueber-
weisung an die Grundrenten-Ablösungekasse
des Staates ausgeschlossen.
S. 6.
Dem Erat für die active Armee wer-
den die Preise der Naturalten für die
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darunter begrissenen und wirklich anzuschaf-
fenden 32,631 Schäffel Roggen zu 11 fl.
und 107,145 Schäffel 2 Vierling Haber
zu 5 fl. in der Art garantirt, daß gerin-
gere Preise dem Reichsreservefond zu gut
und höhere Preise demselben zur Last ge-
schrieben werden sollen.
Titel III.
Staats-Einnahmen.
8. 7.
Zur Bestreitung der sod Titel 1I. be-
stimmten Staatsausgaben sind dem Staats-
ministerium der Finanzen die in der Bei-
lage Lit. B. aufgeführten und einschließlich
der nach . 2 aus dem Bestand der Vor-
jahre herübergehenden und resp. von
den jeweiligen Ausständen aufzubringenden
300,000 fl. voranschlägig auf 41,396,862 fl.
festgesetzten Einnahme zugewiesen.
Das Zahlenlocto, dessen Ertrag unter
der obigen Einnahms-Summe mitl begriffen
ist, hat bis zum Schlusse der VII. Finanz-
periode, d. h. bis zum 1. October 1861
sortzubestehen und mit diesem Tage auf-
zuhören — falls nicht früher ein Ersatz
dafür ermittelt werden sollee.
S. 8.
An directen Steuern find für jedes