Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Nachricht für den Buchbinder: Dieses Slatt ist nach Seite 322. No. 14. des Gesetzblattes vom Jahre 1850, einzuheften. 
Zweites Beiblatt 
U 
N14., des Gesetzblattes 
vom 21. Juli 1856. 
Berichtigungen. 
Auf Seite 159. des Gesetzblattes vom 24. Juli 1856. ist im Art. 28. Zeile 7. von 
unten statt „volärufigen“ zu lesen „vorläufigen“; ferner 
Seite 162. Art. 30. letzter Absatz, Zeile 10. von oben, statt „Bei der Wahl“ zu lesen 
„Bei der Auswahl.“ 
Seite 167. Art. 35. letzter Absatz, Zeile 19. von oben, statt „Steuermäßigungen“ zu 
lesen „Steuerermäßigungen.“ . 
Scitc184·Akt.68.Zeile16.vouobm,statt»Hauostcuec«zulesen,,Hausstc1um.« 
In dem Gewerbsteuer-Tarife. 
Seite 189. statt „A. Mechanische Künstler und Arbeiter,“ soll es heißen: „A. Mecha- 
nische Künstler und Handwerker;“ 
Seite 197. Nr. 70. „ b) Weißgerber“ soll es in der Rubrik „Normalanlage“ statt 
Stenerclasse VI, heißen: Steuerrlasse IV. 
Zugleich werden die im ersten Beiblatte gegebenen Berichtigungen hier wiederbelt: 
Auf Seite 247. des Gesetzblattes vem 24. Juli 1856. soll es in dem Gewerbsteucr= 
Tarife Nr. 386. „Gipshändler“ in der „Normalanlage“ statt Steuerclasse VI heißen Steuer- 
classe IV; ferner: 
soll es Seite 259. bei Nr. 450. „a) Großpfragnen“ in der bezeichneten Rubrik anstatt 
Steuerclasse VII heißen: Steuerclasse VIII.
	        
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