Kreis-Irrenanstalt. Revifion 2c.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtags-Abschiede. S. 110.
Kunststraßen. Sitehe „Fuhrwerke.“
Kasfee, Tarasatz für den Kaffee.
„Tarasatz.“
Siehe
N.
Kachweisungen. Kenigliche Erklärung im
Landtags-Abschiede bezüglich
A. der Verwendung der Staatselnnahmen
in den Johren 185/63 und 185/3¾4,
B. des Standes der Staatsschulden: Tilg-
ungoanstalt in den Jahren 185263 u.
18 5 35/64.
Königliche Erklärung auf den zur Nach-
welsung pro 1892069 gestellten Antrag, be-
züglich der Tilgungsquote, welche die Elsen-
bahnbau--Dor#ationscasse an die alte Schuld
zu leisten hat. S. 117.
P.
Prioritätsordnung. Gesetz, den s. 19
der Prioritätsordnung vom 1. Juni 1822 berr.
S. 379— 382. — Inhalt: Art. 1. Fassung
des §. 19 der Priorifätsordnung vom 1. Juni
1822. S. 380— 382. — Art. 2. Einuitt
der Wirksamkeit des Gesetzes. S. 382.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtags-Abschiede. S. 110.
R.
Revision des Gewerbsteucr: Gesetzes. Siehe
„Gewerbsteuer-Geset.“"
Reviston 2c. Strasbestimmungen.
Revision einiger Bestimmungen des Rothen-
burger, Statutatrechts. Siehe „Nothenburger-
Statutarrecht.“
Rothendurger Statutarrecht. Gesed,
die Rewision einiger Bestimmungen des Rothen-
burger Statutarrechts betr. S. 317—330.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtags, Abschlede. S. 108.
S.
Salpeter. Siehe „Contrebande.“
Salz, Gesesz, die Bestrafung der Contrebande
mit Salz betr. Siehe „Contrebande.“
Schießpulver. Siehe „Contrebande.“
Schulpflicht. Verlängerung der Werktags-
und Abkürzung der Feiertags-Schulpflicht.
Antrag hicrauf. S. 128.
Statutarrecht. Stehe „Nothenburger: Sta-
tutarrecht.“
Steuern. Gesetz, die proviforische Erhebung
der Steuern für 185 5/66 beir. S. 1 — 4.
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge-
sehes im Landtags-Abschiede. S. 106.
— — Gesetz, weitere provisorische Steuer-
erhebung für 185 568 betr. S. 5— 8.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge-
sees im Landrags-Abschiere. S. 107.
— — Geset, weitere provssorische Steuererheb-
ung pro 19 5 556 beir. S. 41 —44.
Känlglich allethöchste Sanction dieses Ge-
setzes im Landtags-Abschiedc. S. 107.
Strafbestimmungen. Gesetz, die Stras-
bestimmungen über den ausgezeichneten Dieb-
stahl betr. S. 9— 14.
Juhalt: Art. 1. Aushebung des Mt. IX
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