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„es möchte dem nächsten Landtage ein
„Gesetzentwurf über die Verbindung der
„Taren mit dem Stempel vorgelegt werden,"
wollen Wir bei der seinerzeltigen Revision der
Tarordnung für Gegenstände der streitigen Rechts-
pflege die entsprechende Bedachtnahme zuwenden
lassen.
8. 9.
Wir werden in sorgfältige Erwägung neh-
men, in welcher Weise dem an Uns gestellten
Antrage:
„daß im Bereiche des Staatsbauwesens
„eine Einrichtung getroffen werden möchte,
„welche die unverzügliche Wendung un-
„vorhergesehener mit Verzugsnachtheilen
„verknüpfter Baubeschädigungen ermöglicht
„und sichert“
am zweckmäßigsten entsprochen werden kann, und
behalten Uns vor, Unserm Staatsministerium
des Handels und der öffentlichen Arbeiten hie-
nach die geeigneten Aufträge zugehen zu lassen.
8. 10.
Der Vereinfachkung des Verwaltungs-Orga-
nismus und des Verwaltungs-Geschäftsganges
haben Wir bishber schon innerhalb der gesetzi-
chen Einrichtungen Unsere Fursorge ge-
widmet und werden auch der desfalls an Uns
gerichteten Bitte in der Folge die geeignete Be-
rücksichtigung zuwenden.
/
8. 11.
Auf den an Uns gebrachten Wunsch:
„Anordnung treffen zu lassen, daß die
„zur Tilgung der neuen Schuld gesetzlich
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„bestimmten baaren Ablösungeschillinge
„für Grundrenten des Staates von den
„k. Kreiscassen direct an die Verwaltung
„der k. Staatsschuldentilgungsanstalt ab-
„Reliefert werden“
ertheilen Wir Unserem Staateministerium der
Finanzen den Auftrag, das zum Vollzuge Er-
forderliche zu verfügen.
8. 12.
Auf den Antrag, daß Erhöhungen der be-
stehenden Eisenbahntarise erst einen Monat nach
ihrer Bekanntmachung in Wirksamkeit treten möch-
ten, werden Wir entsprechende Anordnungen
treffen lassen.
B.
Wünsche und Anträge zu den Nach-
weisungen.
a) Zu den Einnahmen.
8. 13.
Salinen.
In Betreff des Antrages:
„es möge das Gesammt-Salinen-Rech-=
„nungewesen einer entsprechenden Revision
„unterstellt werden,"“
hat Unser Staatsministerium der Finanzen die
einschlägigen Rechnungen bezüglich ihrer Form
und Einrichtung mit Rücksicht auf das über
das Staats-Rechnungswesen überhaupt be-
stehende allgemeine Rechnungs-Schema prüfen
und hiernach die sich als zweckmäßig darstellen-
den Aenderungen vornehmen zu lassen.
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