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Zugleich weissen Wir Unsere Staatsmini-
sterien der Justiz und der Finanzen an, das
zum Vollzuge Erforderliche zu verfügen.
· 8. 17.
Nachdem beide Kammern dem an sie besüglich
der Stellung der Studienlehrer an den isolirten
Lateinschulen von Unserem Staatsministerium
des Innern für Kirchen= und Schulangelegen-
heiten gebrachten Antrage unterm 23. Juni d.
Is. ihre Zustimmung gegeben haben, so geneh-
migen Wir, „vaß die Ueberschüsse aus dem im
Jabre 1863 mit jährlich 30,000 fl. zur Ver-
sügung gestellten Nachtrags Credite für Pension-
trung und Unterstützung von vor dem Gesetze
vom 10. Novcmber 1861 pensionirten Schul-
lehrern, welcher unter dem §s. 13, Ziffer 5 auf-
geführten Gesammtbetrage von 80,000 fl. des
Jahres inbegriffen ist, im Marimalbetrage von
8,000 fl. für ständige Unterhaltsbeiträge, mit
Rücksicht auf die Bestimmungen der Dienstes-
pragmatik an wirkliche Studienlehrer derjenigen
isolirten Lateinschulen, welche dermalen 1 Classen
und 4 Classenlehrer haben — soferne jene
Studienlehrer zur Zufriedenheit gedient haben
und durch Alter oder Unglück dienst= und er-
werbsunfähig geworden sind, dann deren Witt-
wen und Waisen, welche kein iu ihrem Unter-
halte hinreichendes Vermögen besitzen — ver-
wendet werden.“
Wir weisen demnach Unser Staatsministe,
rium des Innern für Kirchen= und Schulange-
legenheiten an, bei dem Vollzuge die den ein-
schlägigen Studienlehrern und deren Hinterblieb-
enen zu gewährenden Unterstutzungen auf den jähr-
lichen Marimalbetrag von 3,000 fl. zu beschränken.
8. 18.
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern des
Landtages Jüber das auf Unseren Befehl an
dleselben Igebrachte Nachtragspostulat, die Her-
stellung neuer Wohn und Stallgebäude für die
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Bezirksgestüts = Inspecttlon München betreffend,
wozu der Betrag von 98.350 fl. aus den
Mehreinnahmen der VIII. Kinanzperiode verwendet
werden darf, ertheilen Wir andurch Unsere
Genehmigung, und weisen Unsere Staats-
ministerien der Finantren, dann des Handels
und der öffentlichen Arbeiten an, das hiernach
Erforderliche iu verfügen.
ie
In gleicher Weise wellen Wir dem Ge-
sammtbeschlusse vem 26. Juni l. Js.
„es sei dem Staateministerium des Innern
für Kirchen- und Sckulangelegenheiten für
die Jahre 1365/66 und 1866/67 ein
Credit von 103,000 fl. per Jahr zur
Erhöhung des fassion“mäßigen Einkom-
mens der katholischen Pfarreien und der
diesen gleichgeachteten selbstständigen Seel-
sorgerstellen bis zu dem Betrage von
800 fl. auf die Mehreinnahmen der lau-
fenden Finanzperiode zu eröffnen?,
biedurch Unsere Sanction eitheilt haben.
K. 20.
Dem auf Unseren Besehl bei dem Land-
tage eingebrachten Nachtrags-Postulate:
„es seien für den Zweck der Unterstützung
der Veteranen jährlich 200,000 fl. dem-
nacb auf die Zeit vom i. Octeber 1864
bis 31. Dezember 1867 650,000 fl. für
Rechnung der Pensions-Amertisationscasse
in verwenden,“
haben beide Kammern des Landtages ihre Zu-
stimmung ertheilt.
Indem Wir den dießfallsigen Gesammtbe=
schluß andurch genehmigen, bestimmen Wir nach
dem hiebei kundgewordenen Wunsche dieser
Kammern,
„daß bei eintretenden Erledigungen in den
höheren Unterstützungsclassen die nachfolgen-
den Classen einrücken sollen."“