Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1863+1865. (20)

165

166

Geschz-Matt

für  das

Königreich  Bayern.

.

18.

Munchen,  ven  15.  Juli  1865.

 

Inhalt:

Gesepx,  die  Ertheiung  einer  Amnesite  wegen  der  m  Zahre  I339  verüdten  volitischen  Verbrechen  und  Vergehen  detr.

VBeilage  VII  zum  Landtagsabschiede.)

Geseh,
dic  Erthetlung  einer  Amnestie  wegen  der  im
Jahre  1.819  verübten  polltischen  Verbrechen

und  Vergehen  betreffend.
Ludwig  11.
von  Gottes  Gnaden  Rönig  von  Bayern,
Pfalzgraf  bei  Uhein,
hersog  von  Vayern.  Franken  und  in
Schwaben  ete.  ete.
Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres
Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung

--  .  ,.—.-.--,...—-——..-.—.--:

der  Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer
  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
  was  folgt:

Artikel  1.

Die  wegen  Betheiligung  an  den  im  Jahre
1849  verübten  politischen  Verbrechen  und
Vergehen  erkannten,  noch  nicht  vollzogenen
Strafen  sammt  den  noch  nicht  eingebrachten
Kosten  werden  erlassen  und  die  wegen  solcher
strafbaren  Handlungen  eingeleiteten,  noch
nicht  rechtskräftig  erledigten  strafgerichtlichen
Untersuchungen  werden  niedergeschlagen.

21