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Geschz-Matt
für das
Königreich Bayern.
.
18.
Munchen, ven 15. Juli 1865.
Inhalt:
Gesepx, die Ertheiung einer Amnesite wegen der m Zahre I339 verüdten volitischen Verbrechen und Vergehen detr.
VBeilage VII zum Landtagsabschiede.)
Geseh,
dic Erthetlung einer Amnestie wegen der im
Jahre 1.819 verübten polltischen Verbrechen
und Vergehen betreffend.
Ludwig 11.
von Gottes Gnaden Rönig von Bayern,
Pfalzgraf bei Uhein,
hersog von Vayern. Franken und in
Schwaben ete. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
-- . ,.—.-.--,...—-——..-.—.--:
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer
der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Artikel 1.
Die wegen Betheiligung an den im Jahre
1849 verübten politischen Verbrechen und
Vergehen erkannten, noch nicht vollzogenen
Strafen sammt den noch nicht eingebrachten
Kosten werden erlassen und die wegen solcher
strafbaren Handlungen eingeleiteten, noch
nicht rechtskräftig erledigten strafgerichtlichen
Untersuchungen werden niedergeschlagen.
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