Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

Beilage 
Rr. 29 des Zesetzblalles vom 20. Mai 1868. 
Berichtigung. 
In dem Artikel 30 des Gesetzes über den Malzausschlag vom 16. Mai 1868 — 
Gesetzblatt Nr. 29 vom 26. Mai 1868 — ist nach der 7. Zeile ein neuer Absatz gemacht. 
Dieses ist dahin zu berichtigen, daß die ersten 10 Zeilen des Artikels, beginnend mit 
den Worten: „Alle Bierbrauereien 2c.“ bis zu dem Worte „unterstellt“ den ersten 
Absatz zu bilden haben. 
Dieseo Blatt ist abzuschneiden und nach Se#e 528 des Gesetzblattes einzusügen.
	        
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