Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

529 530 
Gesetz--Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
„W 30. 
München, den 26. Mai 1868. 
  
Inhalt: 
ie Vervollständigung der bayerischen Staatseisenbahnen betr. 
Geseh, Artikel 1. 
die Bervollständigung der bayerist, Zur Vervollständigung bereits bestehender 
Eisendahnen ter. Einrichtungen der Staatseisenbahnen werden 
folgende Marimal-Credite eröffnet: 
Ludwig II. 1) für die Erweiterung des 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Bahnhofes München und 
Pfalzgraf bei Uhein, Herstellungeiner Central- 
Herzog 1%. Bepern, e und in werkstätte daselbst der 
chwaben etc. ett. Betrag von 2,783,000 fl. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 2) für den Ausbau der 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung Holzkirchen = Miesbacher 
der Kammer der Reichsräthe und der Kam- Bahn und deren Aus- 
mer der Abgeordneten beschlossen und dehnung bis Schliersee 
verordnen, was folgt: der Betrag von 590,000 fl. 
50
	        
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