Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
M 39. 
München, den 9. Juni 1868. 
  
Inhalt: 
Gesetz, die Auslieferung von Verbrechern betr. 
— — —. — — 
Geseh, 
die Auslie ferung von Verbrechern berr. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König ven Payern, 
Vfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schweben etr. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung 
und der 
beschlofsen 
der Kammer der Relchsräthe 
Kammer der Abgeordneten 
und verordnen, was folgt: 
Einziger Artikel. 
Ist eine in einem fremden Staate sich 
befindende Person mehrerer strafbarer Hand- 
lungen angeschuldigt, und hat die Staats- 
regierung dem um Auslieferung angegangenen 
Staate die Zusicherung ertheilt, daß eine 
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