Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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streitige Rechtssachen, welche an dem Tage und Taxis'schen Civilgerichten noch nicht an- 
der Verkündung bei den fürstlich von Thurn hängig sind, nicht mehr zu erstrecken. 
Gegeben München, den 29. April 1869. 
Ludwig. 
fürst von Hohenlohe. von Pfrehschner. von Gresser. von Schlör. Frhr. von Pranchh. 
von Lutz. von Hörmann. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsrathes, 
Seb. von Kobell.
	        
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