Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
M 62. 
München, den 9. Juni 1869. 
Inhalt. 
esetz, die Einführung einer Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern ben effend. 
(Beilage XIV zum Landtagsabschiede.) 
Gesetz, 
die Einführung einer Prozeßordnung in bür- 
gerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich 
Bayern betreffend. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, 
Pfalzgraf bei Khein, 
Herzog von Bayern, Franken und in 
Schwaben etr. ete. 
Wir finden, in der Absicht, dem Verfahren 
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in Unserem 
Reiche eine zeitgemäße Verbesserung zuzuwenden, 
Uns nach Vernehmung Unseres Staats- 
rathes mit Beirath und Zustimmung der Kam- 
mer der Reichsräthe und der Kammer der 
Abgeordncten, dann bezüglich des Artikels 6 
des gegenwärtigen Gesetzes unter Anwendung 
der in S. 7 Tit. X der Verfassungsurkunde 
vorgeschriebenen Form bewogen, die anbei 
solgende Prozeßordnung in bürgerlichen Rechts- 
streitigkeiten zu erlassen und über die An- 
wendung dieses neuen Gesetzbuchs zu verord- 
was folgt: 
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