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II#. Abschnitt.
Nachweisungen.
A.
Verwendung der Staatseinnahmen.
lr
Wir haben dem Landtage über die Ver-
wendung der den Centralfonds zugewiesenen
Staatseinnahmen in den Jahren 186 /8: und
1868 genaue Nachweisungen vorlegen und hie-
durch den Bestimmungen des Titels VII F. 10
der Verfassungsurkunde Genüge leisten lassen.
B.
Stand der Staatsschuldentilgungs-Austalt.
K. 12.
Ueber den Stand der Staatsschuldentilgungs=
Anstalt, der Pensions-Amortisationscassa, der
Eisenbahnbau-Dotationscassa, dann der Grund-
renten-Ablösungscassa des Staats in den Jahren
18°9%„ und 1868 sind dem Landtage genaue
Nachweisungen vorgelegt und hiedurch die Be-
stimmungen des Titels VII 88. 11 und 16 der
Verfassungsurkunde erfüllt worden.
III. Abschnitt.
Wünsche und Anträge.
A.
Wünsche und Aunträge zu den Rachweisungen.
S. 13.
Auf den an Uns gebrachten Antrag:
306
„es möge an den gegenwärtigen oder
an den nächsten Landtag eine Gesetzes-
Vorlage gebracht werden,
a) welche geeignet ist. eine weitere Ueber-
weisung von Grundrenten und Bodenzinsen
der Gemeinden, Stiftungen und Privaten
an die Grundrenten-Ablösungscassa her-
beizuführen:
b) welche auf eine obligatorische Ab-
zahlung der Bodenzinscapitalien bei Zer-
trümmerungen und Abtrennungen entspre:
chende Rü sicht nimmt,“
ertheilen Wir Unserem Staatsministerin
der Finanzen den Auftrag, einen bezügli
Gesetzentwurf auszuarbeiten.
F. 14.
Dem an Uns gebrachten Wunsche:
„daß der Berg= und Hüttenwerkebetriebs=
Reservefond für die Salinen und für die
Berg= und Hüttenwerke diesseits des Rheins
bestimmt werde,"“
ertheilen Wir'Unsere Genehmigung und be-
auftragen Unser Staatsministerium der Fi-
nanzen, hiernach das Weitere zu verfügen.
B.
Sesondere Wünsche und Anträge.
g. 16.
Die Abänvderung des Artikels 6 der Ge-
meinde-Ordnung für die Landestheile
diesseits des Rheins vom 29. April 1869
betreffend.
Der von deiden Kammern an Uns gebrachten
Bitte, mit Gesetzeskraft auszusprechen, daß der