211
gelegen, ein Erzbischof von Mainz haͤtte es mitgebracht, aber
es zu unterdruͤcken gesucht, weil darin zu viel gegen den Bischof
sey.
Das Wahrscheinlichste ist, daß der Verfasser ein Dinkonus
Benedikt war, der auch Kapitularien der fränkischen
Könige geschrieben hat. Es muß ein gemeiner Geistlicher das
Buch gemacht haben, der nicht nur der Aurorität der Erzbischöfe
gram war, sondern auch die Autorikät der Bischöfe über den
gemeinen Geistlichen zu schwächen suchte. Auch hat man von
Benedikt das erste Document, worin er des Pfeudo-Isidorus
Decretalen benützt hat. Bis auf die neuesten Zeiten hat man
sich mit der Meinung getragen, daß diese Drekretalen zu Rom
fabricirt worden seyen. Man hat den Schluß gemacht: zuverlässig
hat dieselben der machen lassen, dem sie am meisten
nützten. Nun fand man in den falschen Dekretalen, daß der
rômische Bischof auf jedem Blatt vorkomme, ihm Rechte zugeschrieben
werden, die ihm nach allen Kirchengesetzen nicht gehörren.
Man hat sie indeß nicht genau angesehen. Alles Lob
des rdmischen Bischofs, und die außerordemliche Verehrung,
die ihm gegen die älteren Kirchengesetze darin zugeschrieben
wird, widerfuhr ihm um einer andern Absicht willen. Die
Hauptabsicht war: den Laien unmödglich zu machen, die Geistlichkeit
zu verklagen, das ganze Subordinationssystem der
Kirche vollig aufzulösen und zu zertrümmern, die Erzbischdfe,
Bischöfe und den gemeinen Clerus in eine Linie unter den
rôömischen Bischof hinzustellen.
Wie sein der Betröger unmöglich zu machen gesucht hat,
daß die Geistlichen nicht von den Laien verklagt werden sollten,
sieht man schon aus der einen Bestimmung, wie viele
Zeugen da seyn müssen, wenn man einen Priester verklagen
wolle. Es werden sechzig bis achtzig erfordert, und diese
mössen alle Frau und Kinder haben. Ein feiner Kunstgriff!
44