Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

Doppelbesteuerung. — Indigenat. 
Doppelbesteuerung. Gesetz vom 13. Mai 1870 
wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung. 
S. 41—22. 
Eheschließung. Gesetz vom 4. Mai 1870, 
betreffend die Eheschließung und die Beur- 
kundung des Personenstandes von Bundes- 
Angehörigen im Auslande. S. 35—41. 
Einführungs-Gesetz zum Strafgesetzbuch für 
den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870. 
S. 85—87. 
Frei zügigkeit. Gesetz über die Freizügigkeit 
vom 1. November 1867. S. 13—19. 
G. 
Gerichtshof, oberster, für Handelssachen. 
Siehe „Bundes-Oberhandelsgericht.“ 
Gleichberechtigung der Konfessionen. 
„Konfessionen.“ 
Siehe 
Handelsgesetzbuch, Allgemeines Deutsches. 
Gesetz vom 5. Juni 1869, betreffend die Ein- 
fübrung der Allgemeinen Deutschen Wechsel- 
Ordnung, der Nürnberger Wechsel-Novellen 
und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetz- 
buches als Bundesgesetze. S. 27—30. 
Handels-Gerichtshos, oberster. Siehe „Bundes- 
Oberhandelsgericht.“ 
Indigenat. Siehe „Bundes= und Staats-An- 
gehörigkelt"“. 
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Kauffahrteischiffe. — Papiergeld. 
K. 
Kauffahrteischiffe. Gesetz vom 25. Oktober 
1867, betreffend die Nationalität der Kauf- 
fahrteischiffe und ihre Befugniß zur Führung 
der Bundesflagge. S. 8— 13. 
Kautionen der Bundesbeamten. Gesetz vom 
2. Juni 1869 in Betreff derselben. S. 23—27. 
Konfessionen. Gesetz vom 3. Juli 1869, 
betreffend die Gleichberechtigung der Kon- 
fessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher 
Beziehung. S. 32—33. 
Konsulate. Siehe „Bundeskonsulate." 
Kommanditgesellschaften auf Aktien. Siehe 
„Aktien“ 
Kompositionen, mustlkalische. Schutz gegen 
den Nachdruck derselben. Siehe „Urheberrecht.“ 
Kunsterzeugnisse. Schutz gegen deren Nach- 
bildung. Siehe „Urheberrecht.“ 
L. 
Literarisches Eigenthum. Siehe „Urheber- 
recht.“ 
M. 
Militär-Pen sionen und Unterstützungen an 
Offiziere und Militärbeamte 2c. 2c. Siehe 
„Schleswig-Holsteinische Armee.“ 
Nachdruck. Siehe „Urheberrecht". 
Nationalität der Kauffahrteischiffe. 
Siehe „Kauffahrteischiffe.“ 
Papiergeld. Gesetz vom 16. Juni 1870 über 
die Ausgabe von Papiergeld. S. 44—45.
	        
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