Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

Paßwesen. — Schuldhaft. 
Paßwesen. Gesetz vom 12. Oktober 1867 über 
das Paßwesen. S. 6—8. 
KR. 
Rechtshülfe. Gesetz vom 21. Juni 1869, be- 
treffend die Gewährung der Rechtshülfe. 
S. 73—85. 
Reichsangehörigkeit. 
Staatsangehörigkeit.“ 
Reichsgesetze. Gesetz vom 22. April 1871, die 
Einführung der Norddeutschen Bundesgesetze 
als Reichsgesetze im Königreiche Bayern. 
S. 2—5. 
Hierauf bezügliche Ministerial = Bekannt- 
machung. S. 1. 
S. 
Schifffahrt. Siehe „Kauffahrteischiffe.“ 
Schleswig-Holstein'sche Armee. Gesetz vom 
14. Juni 1868, betreffend die Bewilligung 
von Pensionen und Unterstützungen an Offi- 
ziere und Militairbeamte der Schleswig-Hol- 
steinischen Armee, sowie an deren Wittwen 
und Waisen. S. 18—21. 
— Gesetz vom 3. März 1870, betreffend die Be- 
willigung von lebenslänglichen Pensionen und 
Unterstützungen an Militairpersonen der Un- 
terklassen der vormaligen Schleswig-Holstein- 
schen Armee, sowie an deren Wittwen und 
Waisen. S. 33—36. 
Schriftsteller. Schutz gegen den Nachdruck 
ihrer Werke. Siehe „Urheberrecht.“ 
Schuldhaft. Gesetz, betreffend die Aufhebung 
derselben vom 29. Mai 1868. S. 17— 18. 
Siehe „Bundes= und 
131 
— 
Spielbanken. — Wittwen= und Waisen-Pensionen. 
Spielbanken. Gesetz vom 1. Juli 1868, be- 
treffend die Schließung und Beschränkung der 
öffentlichen Spielbanken. S. 22. 
Staatsangehörigkeit. Siehe „Bundes= und 
Staatsangehörigkeit.“ 
Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund. 
Einführungsgesetz zu demselben vom 31. Mal 
1870. S. 85—87. 
u. 
Urheberrecht. Gesetz vom 11. Juni 1870, be- 
treffend das Urheberrecht an Schriftwerken, 
Abbildungen, musikalischen Kompositionen und 
dramatischen Werken. S. 110—128. 
W. 
Wechsel-Novellen, Nürnberger. Siehe „Wechsel- 
Ordnung.“ 
Wechsel-Ordnung. Gesetz vom 5. Juni 1869, 
betreffend die Einführung der Allgemeinen 
Deutschen Wechsel-Ordnung, der Nürnberger 
Wechsel-Novellen und des Allgemeinen Deutschen 
Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze. S. 27 
bis 30. 
Wechselstempelsteuer. Gesetz vom 10. Juni 
1869, betreffend die Wechselstempelsteuer # 
Norddeutschen Bunde. S. 53—62. 
Wittwen= und Waisen-Pensionen an 
Hinterlassene von Offizieren und oberen Mili- 
tairbeamten 2c. Siehe „Schleswig-Holstein'sche 
Armee.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.