Paßwesen. — Schuldhaft.
Paßwesen. Gesetz vom 12. Oktober 1867 über
das Paßwesen. S. 6—8.
KR.
Rechtshülfe. Gesetz vom 21. Juni 1869, be-
treffend die Gewährung der Rechtshülfe.
S. 73—85.
Reichsangehörigkeit.
Staatsangehörigkeit.“
Reichsgesetze. Gesetz vom 22. April 1871, die
Einführung der Norddeutschen Bundesgesetze
als Reichsgesetze im Königreiche Bayern.
S. 2—5.
Hierauf bezügliche Ministerial = Bekannt-
machung. S. 1.
S.
Schifffahrt. Siehe „Kauffahrteischiffe.“
Schleswig-Holstein'sche Armee. Gesetz vom
14. Juni 1868, betreffend die Bewilligung
von Pensionen und Unterstützungen an Offi-
ziere und Militairbeamte der Schleswig-Hol-
steinischen Armee, sowie an deren Wittwen
und Waisen. S. 18—21.
— Gesetz vom 3. März 1870, betreffend die Be-
willigung von lebenslänglichen Pensionen und
Unterstützungen an Militairpersonen der Un-
terklassen der vormaligen Schleswig-Holstein-
schen Armee, sowie an deren Wittwen und
Waisen. S. 33—36.
Schriftsteller. Schutz gegen den Nachdruck
ihrer Werke. Siehe „Urheberrecht.“
Schuldhaft. Gesetz, betreffend die Aufhebung
derselben vom 29. Mai 1868. S. 17— 18.
Siehe „Bundes= und
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—
Spielbanken. — Wittwen= und Waisen-Pensionen.
Spielbanken. Gesetz vom 1. Juli 1868, be-
treffend die Schließung und Beschränkung der
öffentlichen Spielbanken. S. 22.
Staatsangehörigkeit. Siehe „Bundes= und
Staatsangehörigkeit.“
Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund.
Einführungsgesetz zu demselben vom 31. Mal
1870. S. 85—87.
u.
Urheberrecht. Gesetz vom 11. Juni 1870, be-
treffend das Urheberrecht an Schriftwerken,
Abbildungen, musikalischen Kompositionen und
dramatischen Werken. S. 110—128.
W.
Wechsel-Novellen, Nürnberger. Siehe „Wechsel-
Ordnung.“
Wechsel-Ordnung. Gesetz vom 5. Juni 1869,
betreffend die Einführung der Allgemeinen
Deutschen Wechsel-Ordnung, der Nürnberger
Wechsel-Novellen und des Allgemeinen Deutschen
Handelsgesetzbuches als Bundesgesetze. S. 27
bis 30.
Wechselstempelsteuer. Gesetz vom 10. Juni
1869, betreffend die Wechselstempelsteuer #
Norddeutschen Bunde. S. 53—62.
Wittwen= und Waisen-Pensionen an
Hinterlassene von Offizieren und oberen Mili-
tairbeamten 2c. Siehe „Schleswig-Holstein'sche
Armee.“