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Kali; Orseille und Persio; Pott-(Wald-) Asche; Ruß; Salmiak und Salmiakgeist;
Salpeter, roh und gereinigt; Salpetersäure; Salzsäure; Schüttgelb; Schuhwichse;
Schwärze; Schwefel; Schwefelarsenik; Schwefelsäure; schwefelsaures und salzsaures Kali;
schwefelsaure und kohlensaure Magnesia; schwefelsaures Natron (Glaubersalz); schweflig-
saurcs und unterschwefligsaures Natron; Siegellack; Smalte; Streuglas; Ultramarin;
Wagenschmiere; Wasserglas; Weinhefe, trockene und teigartige; Weinstein und Wein-
steinsäure; Zinkoryd (Zinkweiß); Zinkvitriol; Zündwaaren.
Ferner: Chemische Fabricate und Präparate für den Gewerbe= und Medicinalge-
brauch, Säuren, Salze, eingedickte Säfte, überhaupt Droguerie-, Apotheker= und Farbe-
waaren, insoferne diese Gegenstände nicht vorstehend unter a bis f oder unter anderen
Nummern des Tarifs begriffen sind frei. frei.
5. An Stelle der Nr. 6. b. bis e. treten folgende Bestimmungen:
b) Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Ausnahme
des faconnirten); Luppeneisen; Eisenbahnschienen, Winkeleisen,
.Eisen, einfaches und doppelltes T- Eisen; Noh= und Cement-
stahl; Guß= und raffinirter Stahl; Eisen= und Stahldraht
von mehr als : Pr. Linie Durchmesser; Eisen, welches zu
groben Bestandtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln,
Achsen und dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen
Bestandtheile einzeln fünfzig Pfund oder darüber wiegen, für
den Gentner — Rthlr. 174 Sgr.
oder 1 Fl. 11 Kr.
Anmerkung zu b.
1) Rohstahl, seewärts von der Russichen Grenze bis zur Weich-
selmündung einschließlich auf Erlaubnißschein für Stahlfa-
briken eingehend, für den Centner — Rthlr. 10. Sgr.
oder — Fl. 35 Kr.
2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Masseln oder Pris-
men; roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken, für den
Centner —. Rthlr. 12 Sgr.
oder — Fl. 42 Kr.