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„es wolle die Metallgußerfindung des
Chemikers Röckl, welche zur Zeit nur den
Staatssammlungen zur Benützung zusteht,
im Interesse für Kunstgebilde, sowie kunst-
industrielle Zwecke allgemein zugänglich ge-
macht werden.“
Zugleich haben die Kammern die Staats-
regierung ermächtigt, dem genannten Chemiker
zu diesem Behufe eine angemessene Erhöhung
seiner Leibrente zuzugestehen.
Dieser Bitte entsprechend, beauftragen Wir
Unser Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten, in Erwä-
gung zu ziehen, in welcher Weise die gedachte
Erfindung für die bezeichneten Zwecke allgemein
nutzbringend gemacht werden könne und hiebei
zugleich mit dem Chemiker Röckl über einen
erweiterten Gebrauch seiner Erfindung Verhand-
lungen pflegen zu lassen.
8. 30.
Unser Staatsministerium des Innern
für Kirchen- und Schulangelegenheiten wird,
der Bitte des Landtags entsprechend, dafür
Sorge tragen, daß die aus Staatsmitteln ge-
währten Zuschüsse zur Aufbesserung des unzu-
reichenden Einkommens der Lehrer, Verweser,
wie der Lehrerinnen und Schulgehilfen, sowie zu
Bewilligung von Dienstalterszulagen für dieses
Lehrpersonal in keinerlei Weise von einer Ge-
meinde an den bisherigen Bezügen der Bethei-
ligten in Aufrechnung gebracht werden und er-
forderlichenfalls die Beiträge aus Staatsmitteln
den betreffenden Gemeinden entziehen.
§. 31.
Nachdem in dem Etat der Landbauausgaben
und zwar sub lit. A auf Unterhaltung für die
entsprechende bauliche Instandsetzung des baye-
rischen Nationalmuseums, namentlich in Bezug
auf Feuersicherheit, ein geeigneter Betrag vor-
gesehen ist, so haben Wir die Einleitung treffen
lassen, daß der gegenwärtige bauliche Zustand
des Museums in der bezeichneten Richtung un-
verweilt durch eine eigens hiefür berufene Com-
mission von Sachverständigen, unter Zuziehung
des Commandanten der Münchener Feuerwehr,
einer genauen Untersuchung unterstellt, die dem
Ergebnisse entsprechenden Vorschläge Unserem
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten behufs geeigneter Prüfung
vorgelegt, und von letzterem sofort die sach-
gemäßen baulichen Einrichtungen angeordnet
werden.
§. 32.
Den an Uns gebrachten Wünschen, daß
„1) die ständigen Baucanones künftig
unter einem besonderen Titel vorgetragen
und daß
2) für die XII. Finanzperiode über die
Ablösung der Baucanones Erhebungen ge-
macht und den Kammern vorgelegt werden
möchten“
entsprechend, beauftragen Wir Unser Staats-
ministerium des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten, dann der Finanzen, hiernach
das Weitere zu verfügen.
S. 33.
Die an Uns gerichtete Bitte,
„Anordnung dahin treffen zu lassen, daß
bis zur Aufstellung des nächsten Budgets
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