Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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„es wolle die Metallgußerfindung des 
Chemikers Röckl, welche zur Zeit nur den 
Staatssammlungen zur Benützung zusteht, 
im Interesse für Kunstgebilde, sowie kunst- 
industrielle Zwecke allgemein zugänglich ge- 
macht werden.“ 
Zugleich haben die Kammern die Staats- 
regierung ermächtigt, dem genannten Chemiker 
zu diesem Behufe eine angemessene Erhöhung 
seiner Leibrente zuzugestehen. 
Dieser Bitte entsprechend, beauftragen Wir 
Unser Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten, in Erwä- 
gung zu ziehen, in welcher Weise die gedachte 
Erfindung für die bezeichneten Zwecke allgemein 
nutzbringend gemacht werden könne und hiebei 
zugleich mit dem Chemiker Röckl über einen 
erweiterten Gebrauch seiner Erfindung Verhand- 
lungen pflegen zu lassen. 
8. 30. 
Unser Staatsministerium des Innern 
für Kirchen- und Schulangelegenheiten wird, 
der Bitte des Landtags entsprechend, dafür 
Sorge tragen, daß die aus Staatsmitteln ge- 
währten Zuschüsse zur Aufbesserung des unzu- 
reichenden Einkommens der Lehrer, Verweser, 
wie der Lehrerinnen und Schulgehilfen, sowie zu 
Bewilligung von Dienstalterszulagen für dieses 
Lehrpersonal in keinerlei Weise von einer Ge- 
meinde an den bisherigen Bezügen der Bethei- 
ligten in Aufrechnung gebracht werden und er- 
forderlichenfalls die Beiträge aus Staatsmitteln 
den betreffenden Gemeinden entziehen. 
§. 31. 
Nachdem in dem Etat der Landbauausgaben 
und zwar sub lit. A auf Unterhaltung für die 
entsprechende bauliche Instandsetzung des baye- 
rischen Nationalmuseums, namentlich in Bezug 
auf Feuersicherheit, ein geeigneter Betrag vor- 
gesehen ist, so haben Wir die Einleitung treffen 
lassen, daß der gegenwärtige bauliche Zustand 
des Museums in der bezeichneten Richtung un- 
verweilt durch eine eigens hiefür berufene Com- 
mission von Sachverständigen, unter Zuziehung 
des Commandanten der Münchener Feuerwehr, 
einer genauen Untersuchung unterstellt, die dem 
Ergebnisse entsprechenden Vorschläge Unserem 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten behufs geeigneter Prüfung 
vorgelegt, und von letzterem sofort die sach- 
gemäßen baulichen Einrichtungen angeordnet 
werden. 
§. 32. 
Den an Uns gebrachten Wünschen, daß 
„1) die ständigen Baucanones künftig 
unter einem besonderen Titel vorgetragen 
und daß 
2) für die XII. Finanzperiode über die 
Ablösung der Baucanones Erhebungen ge- 
macht und den Kammern vorgelegt werden 
möchten“ 
entsprechend, beauftragen Wir Unser Staats- 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten, dann der Finanzen, hiernach 
das Weitere zu verfügen. 
S. 33. 
Die an Uns gerichtete Bitte, 
„Anordnung dahin treffen zu lassen, daß 
bis zur Aufstellung des nächsten Budgets 
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