Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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4) für den Ausbau des Staatsbahnhofes in 
Nürnberg auf 1,550,000 fl., 
5) für die Anlage der Centralwerkstätte in 
Nürnberg auf 2,250,000 fl., 
6) für den Ausbau des Staatsbahnhofes in 
München einschließlich der Anlage einer Ver- 
bindungslinie zwischen Thalkirchen und Laim 
auf 1,600,000 fl., 
7) für den Neubau des Staatsbahnhofes in 
Rosenheim auf 800,000 fl., 
8) für den Ausbau des Staatsbahnhofes in 
Augsburg auf 1,550,000 fl., 
9) für die Anlage einer Station zwischen 
Laufach und Aschaffenburg bei den sogenannten 
Weiberhöfen auf 37,800 fl., 
10) für Herstellung des Doppelgeleises auf 
der Bahnstrecke Aschaffenburg-Landesgrenze bei 
Kahl auf 351,000 fl., 
zur Ergänzung des Fahrmaterials der 
Bodensee-Dampfschifffahrt, namentlich zur Er- 
weiterung der Trajectanstalt 260,000 fl. 
zusammen auf den Maximalbetrag von 
14,338,800 fl. 
(vierzehn Millionen dreihundert acht und dreißig 
tausend achthundert Gulden) festgestellt. 
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Art. 2. 
Der Staatsminister der Finanzen ist ermäch- 
tigt, zur Deckung des in Artikel 1 festgesetzten 
Bedarfes und nach Maßgabe desselben ein auf 
die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staats- 
anlehen im Maximalbetrage von 14,338,800 fl. 
(vierzehn Millionen dreihundert acht und dreißig 
tausend achthundert Gulden) aufzunehmen. 
Dieses Eisenbahnanlehen wird als eine Fort- 
setzung der seit dem Gesetze vom 19. März 1856, 
die Eisenbahnbau-Dotation für die VII. Finanz-- 
Periode betreffend, aufgenommenen Eisenbahn= 
Anlehen erklärt und es ist sich bezüglich der 
Tilgung dieses Anlehens nach den Bestimmun- 
gen der hiefür maßgebenden Finanz-Gesetze 
zu richten. 
Der Bedarf für die Verzinsung dieses An- 
lehens während der Bauzeit und die Geldauf- 
bringungskosten sind durch Erhöhung der An- 
lehenssumme zu beschaffen. Von der Zeit der 
Vollendung der in Artikel 1 bezeichneten Ob- 
jecte an hat die Verzinsung der für dieselben 
aufgewendeten Summe aus der Eisenbahnbe= 
triebsrente zu erfolgen. 
Gegeben München, den 28. April 1872. 
Ludwig. 
Eraf v. Hegnenberg-Pur. 
v. Pfeufer. 
v. Pfretzschner. 
Frhr. v. Pranckh. v. Cuh. 
v. Sischer, 
Staatsrath. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecrejär des Staatsrathes, 
Seb. von Kobell.
	        
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