Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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Zahnärzte — Zweckmäßigkeit. 
§. 38 bezüglich der Gehaltsbezüge der seit dem 
1. Januar 1872 in Pensionsstand getretenen 
Staatsdiener und ihrer Relicten. S. 253.— 
#6 39 a) bezüglich der auf der Amortisations= 
cassa ruhenden Militärpensionen, b) der Ein- 
nahmen der bayerischen Kriegsverwaltung aus 
Realitäten, Rechten 2c. und c) der Bestände 
aller Fonds, welche bisher bei der Kriegsver- 
waltung besonders verwaltet wurden. S. 253 
bis 254. 
B.zu den Nachweisungen. S.254—255. 
§. 40 auf Beifügung einer vollständigen 
Bilance zu den von der Generaldirection der 
k. Verkehrsanstalten publicirten Nachweisungen. 
S. 254. — K. 41 bezüglich des Verfahrens 
in Expropriationssachen. S. 255. 
C. Besondere Wünsche und Anträge. 
S. 255—265. 
# 42—5 A. Siehe unter „Abschied“ III. Ab- 
schnitt lit. C. 
Zahnärzte, Approbation. Anh. S. 61. 
Zaubereien. S. 33. 
Zeitungs-Verkäufer, gewerbsgesetzliche Er- 
fordernisse. Anh. S. 56. 65. 
Zeugschaft, Verlust der Fähigkeit hiezu und 
Wiedererlangung derselben. S. 114. 
Zeugschaft in Strafsachen, Befreiung von der 
Verbindlichkeit. S. 126. 
Zolldefraudationen, Strafbestimmungen. S. 
98. 109. 
Zollstrafsachen, Verfahren. S. 138 ff. 
Zuchthausstrafe nach dem Strafgesetzbuche 
für das Deutsche Reich. S. 90. 
— — nach dem Millitärstrafgesetzbuche in Fest- 
ungsstrafe umgewandelt. S. 288. 299. 336. 
Zuchthaussträflinge, Wiedererlangung der 
Fähigkeit zur Vermögensverwaltung. S. 115. 
Zuchtstiere. S. 58. 
Zünfte. Denselben steht ein Recht der Aus- 
schließung Anderer von dem Betriebe eines 
Gewerbes nicht zu. Anh. S.52. 
Zusammenfluß strafbarer Handlungen nach 
dem Militärstrasgesetzbuche. S. 289. 
Zusammenlauf, Verursachung. S. 25. 
Zuständigkeit zur Erlassung der zulässigen po- 
lizeilichen Anordnungen, Gebote oder Verbote. 
S. 11 ff. 
— — in Strafsachen. S. 118—124. 
Zwangsbefugnisse der Magistrate und Ge- 
meindeausschüsse. S. 201 ff. 209 ff. 
Zwangsvollzug, administrativer. S. 19 ff. 
Zwangsrechte, gewerbliche. Anh. S. 53. 
Zweckmäßigkeit polizeilicher Anordnungen. S. 
18.
	        
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