104 Das Dentsqce Reit und seine einzeluen Slieder. (Aril 13. — 14.)
Gesetzentwurfs angeregt. Orthodox-reaktionäre Tendenzen liegen der Regierung
vollständig fern. Wo liege denn auch eine Gefahr für die freie
evangelische Ueberzeugung vor? Sollten in der Agendenangelegenheit auf
kirchlicher Seite wirklich Uebergriffe Platz greifen, so sei immer noch das
Staatsministerium und als oberstes Haupt der evangelischen Kirche der
König da, um einschreiten zu können.
Abg. Rickert (freis. Vgg.),: betont, daß nur mit Hilfe des Zentrums
die Vorlage, die einen vollständigen Bruch mit den früheren Anschauungen
der Regierung bedeute, durchgebracht werden könne. Die Vorlage bedeute
nicht den Frieden, sondern den Krieg in der evangelischen Kirche!
Abg. Brüel (Welfe): Das Zentrum nehme die Vorlage an, wünsche
aber eine selbständigere Stellung der evangelischen Kirche. Abg. Stöcker (dk.)
für die Vorlage: Niemand solle aus der Kirche ausgeschlossen werden, aber
kein Ungläubiger dürfe ein kirchliches Amt bekleiden. — Die Vorlage wird
an eine Kommission verwiesen (13. April).
13. April. (Reichstag.) Getreidemonopol.
Abg. Graf Kanitz (dk.) beantragt, den Reichskanzler zu ersuchen,
dem Reichstag baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach der Einkauf
und Verkauf des zum Verbrauch im Zollgebiet bestimmten ausländischen
Getreides, einschließlich der Mühlenfabrikate, ausschließlich für Rechnung
des Reiches erfolgt und die Verkaufspreise festgestellt werden auf mindestens
215 JX per Tonne für Weizen, 165 für Roggen, 155 J+ für Gerste
und Hafer, 185 für Hülsenfrüchte, 80 4 für Lupinen, 175 JX für
Malz, 155 JX für Mais. Die Preise für Mühlenfabrikate sollen den Mindestpreisen
für Getreide entsprechen.
Abg. Graf Kanitz legt die Notlage der Landwirtschaft, die durch die
Handelsverträge noch größeren Schaden erleide, ausführlich dar und verteidigt
die Höhe der vorgeschlagenen Minimalpreise mit der Höhe der Produktionskosten.
— Abg. Barth (freis. Vgg.) gegen den Antrag.
13. April. Der Kaiser in Wien.
14. April. (Reichstag.) Antrag Kanitz.
Abg. Bachem (3.) gegen den Antrag: Er sei der Ansicht, daß dieser
Weg des Grafen Kanitz überhaupt ungangbar sei, sofern wir nicht unsere
christlich-germanische Kultur nach ihrer wirtschaftlichen und ethischen Seite
hin in Frage stellen wollten. Weshalb wolle man nicht auch die Viehpreise
fixieren, die für manche landwirtschaftlichen Gebiete bei uns noch viel wichtiger
seien, die Holzpreise u. s. w.? Und wie käme man dazu, nur den
Grundbesitzern den Ertrag zu garantieren? Weshalb nicht auch den Landarbeitern
einen Lohn von bestimmter Höhe? Und wie bei der Landwirtschaft,
so auch bei der Industrie! Und dann wären wir bei dem Minimallohn!
Der ganze Antrag sei übrigens zugeschnitten auf die Verhältnisse
des Ostens mit seinen im Vergleich zum Westen niedrigeren Löhnen. Die
Landwirtschaft im Westen und Süden würde die Kosten tragen müssen, um
der im Osten eine höhere Rente zu sichern.
Abg. v. Bennigsen (nl.) bezeichnet den Antrag als gemeingefährlich.
Abg. v. d Gröben (dk.) und Liebermann v. Sonnenberg (Antif.)
für, Abg. Richter (freis. Vgg.) und Schippel (Soz.) gegen die Vorlage.
Reichskanzler Graf v. Caprivi: Meine Herren, als der gedruckte
Antrag in meine Hände kam, war ich erstaunt über die, wie mir schien,
unzulängliche Motivierung. Ganz plötzlich und überraschend trat der Antrag
hervor. Lange hatten wir debattiert über die Höhe der Kornzölle in
den Handelsverträgen; wir hatten über den Identitätsnachweis gesprochen,