Full text : Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

—  94  —

man  sich  nicht  denken.  Während  man  sonst  die  Benutzung
der  Verkehrsmittel  einfacher  und  bequemer  macht,  stellen  sich
nach  diesem  Gesetze  den  verschiedensten  Geschäftsoperationen
Steuerbeamte  in  den  Weg  und  verlangen  einen  Beitrag  ähnlich
den  Reisigen  in  früheren  Jahrhunderten,  als  Wegelagerer  vom
Kaufmannsstande  einen  Zoll  erhoben,  ohne  irgendwelche  Gegenleistung
  für  Handel  und  Verkehr.  Man  soll  Steuern  erheben
vom  Einkommen,  man  kann  Steuern  vom  Verbrauch  erheben;
aber  falsch  ist  es,  Geschäfte  zu  besteuern,  die  erst  ein  Einkommen
  schaffen  sollen,  vielleicht  aber  einen  Verlust  bringen.
Ich  bin  ein  grundsätzlicher  Gegner  von  Umsatzsteuern“.

Darauf  erwiderte  der  Abgeordnete  Meyer:  „In  Bezug  auf
die  Berechtigung  der  Umsatzsteuern  bin  ich  durchaus  anderer
Ansicht  wie  Herr  Richter.  Man  kommt  heutzutage  leicht  in
den  Verdacht,  man  sei  umgesattelt,  wenn  man  eine  Ansicht
äussert,  die  von  derjenigen  abweicht  die  erwartet  worden  ist.
Ich  halte  die  Umsatzsteuer  an  sich  für  gerechtfertigt  und  lasse
mich  nicht  mit  dem  Einwande  abspeisen,  man  solle  den  Gewinn
  erst  besteuern,  wenn  er  gemacht  ist,  nicht  aber  schon
den  Versuch,  einen  Gewinn  zu  machen.  Wer  es  versucht  einen
Gewinn  zu  machen,  hat  mancherlei  Ausgaben  zu  machen,
Opfer  an  Zeit  und  Briefporto;  aber  kein  Mensch  kommt  auf  den
Gedanken,  dass  das  Porto  nur  für  solche  Briefe  gezahlt  werde,  die
etwas  einbringen.  Warum  soll  man  nicht  eine  Gebühr  zahlen
für  die  Berechtigung  ein  Geschäft  zu  machen;  also  die  Umsatzsteuer
  ist  wirthschaftlich  wohl  berechtigt,  und  meines  Wissens
hat  kein  Land  diese  Steuern  nicht.“

In  der  That  hätte  der  Abgeordnete  Richter  mit  denselben
  Argumenten  die  Berechtigung,  einen  Tarif  überhaupt
einzuheben,  bestreiten  zu  können.  Vergebens  wies  der  Staatssekretär
  Dr.  Graf  von  Posadowsky  darauf  hin,  dass  auch  in
England,  Frankreich  und  Oesterreich  die  Frachtpapiere  mit
einem  Stempel  belegt  sind,  dass  also  die  Aufnahme  des  Frachtbriefstempels
  in  die  deutsche  Gesetzgebung  keineswegs  eine
besondere  gesetzgeberische  Anomalie  bilde.  Gegenüber  dem
französischen  Frachtbriefstempel  von  70  cents.  könne  die  beab-