Gesetzblatt “
der
Preien Hansestadt Bremen.
. 1917. — X 71.
Ishalt: Kr. CXlI. Verordnung, betressend Ausflihrung der Bekann##achung Aber den Zuriehr zn in äocher,
Kvochenerzeuguissen, insbesondere Knocheusetten, und anderen setlhaltigen Stoffen.
CXI. Verordnung, betreffend Ausführung der Bekanntmachung über
den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugnissen, insbesondere K Knochen-
fetten, und anderen fetthaltigen Stoffen.
Vom?2 26. — 1917.
Der Senat verordnet:
Inder Verorduung, betreffend Ausführung der Bek h den Verkehr
mit Knochen, Knochenerzeuguissen, insbesondere Knochenfetten, und anderen setthaltigen
Stoffen, vom 12. August 1917 (Gesetzbl. S. 179) wird § 1 wie folgt geändert:
Zuständige Behörden im Sinne der 8§ 1 Abs. 1 und 3 a (Bekanntmachung zur
Ergänzung der Bekanmmachung über den Verkehr mit Knochen, Knochenerzeugmissen,
insbesondere Knochenfeieen, und anderen fetthaltigen Stoffen, vom 3. Mai
(Reichs-Gesehbl. S. 395) sind für die Stadt Bremen, das Landgebiet und Vegesack
die Kriegsdepukation, für die Stadt Bremerhaven der Stadtrat.
Beschlossen rdermen. n der Versammlung des Senats am 23. und bekannt
gemacht om 25. Oktober
Audgegebeu am 25. Oklober 1917.
Truc and Vetiag von Tarl Schnnemnn, Breme.