390
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
t. 76.
70. Verteilung des nacherhobenen Geldbetrages auf Zigarettensteuer und Kriegs-
aufschlag bei Erhöhung des Kleinverkaufspreises für Zigaretten= und Zigaretten-
tabak.
71. Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verarbeitung von Topinamburs
auf Branntwein.
72. Verordnung des Senats über Bier. 4
73. Bekanntmachungen, betreffend die Überlassung ausländischer Wertpapiere an
Reich.
74. Bekanntmachung über die Versteuerung ausländischer Wertpapiere ohne Ab-
stempelung.
75. Einfuhr endgültiger Stücke ausländischer Wertpapiere nach dem 31. März 1917
ohne Steueremrichtung.
6. Verordnung zur Ergänzung der zum Vollzuge des Besistenergesetzes vom
3. Juni 1913 und des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 ergangenen
Verordnung vom 19. Januar 1917 (Brem. Gesetzbl. S. 9)7).
77. Entscheidungen des Reichsgerichts in Reichsstempelsachen.
78. Veränderungen in dem Stande und den Besugnissen der Zoll= und Sieuer-
stellen.
79. Verordnung des Senats über die Erhebung von Schreibgebühren.
80. Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr., Ausfuhr= und Durchfuhr-
verbote.
61. Aufhebung der Ermächtigung der Zogstellen, die Ausfuhr von Zerkleinerung=
maschinen ohne besondere Ausfuhrbewilligung zuzulassen.
82. Befristung der Aus= und Durchsuhrbewilligungen.
83. Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Italien.
84. Bekanmimachung, betreffend Zollfreiheit für Säcke.
. 85. Bekanntmachung über Herstellung von Zigaretten.
. As.'-)equI-ttiitachiistg, betreffend steuerfreie Verwendung von Branutwein.
87. Bestimmungen über die Vergütung der 2 ranntweinsteuer Verwaltungskosten
für die Rechnungsjahre 1916 und 1917.
88. Warenumsagstempel bei Rabattgewährung.
89. Warenumssabstenwoel für die Beköstigung in privaten und öffentlichen Kronken-
anstalten.
90. Entscheidung des Reichsgerichts in einer Zuwachssteuersache.
91. Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Zweimarkstücke.
92. Anweisung über die Annahme von Schecks bei den Kassen der bremischen
Zollverwaltung.
93. Erweiterung und Einschränkung der Einfuhr-, Ausfuhr= und Durchfuhr-
64 verbote.
Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewiss beiondere
Ausfuhrbewilligung zuzulassen. führ gewisser Waren ohne bes
Amtsbl. 1917, S. 50.