Gesinde · Ordnung
für
sämtliche Provinzen der PreuHischen Monarchie.
Vom 8. November 1810.
Inhaltsverzeichnis.
Von den Rechten und Pflichten der Herrschaften und des Gesindes
Paragraphen
Vom gemeinen Gesindie 1
Wer Gefinde mieten kaun. 2— 4
Wer als Gefinde sich vermieten kann 5’—12
Gesinde-Mäklklkernrn 14 —21
Schließung des Mietsvertrages 22 —31
Lohn und Kost des Gesindes 32 —39
Dauer der Dienstzieit 40 —41
Antritt des Dienstes 42 55
Pflichten des Gefindes in seinen
Diensen 56 —69
Pflichten des Gesindes außer seinen
Diensfen: 70 —81
Pflichten der Herrschafft 82 .98
Aushebung des Vertrages durch
den aodd2 99 — 109
Aufhebung des Vertrages nach vor-
hergegangener Auskündigung 110 — 116
Pamgraphen
Aufhebung des Vertrages ohne
Aufkündigung von seiten der
Herrschaaaat 17—135
Aufhebung des Vertrages ohne
Auskündigung von seiten des
Gesindsss 18 —142
Aufhebung des Vertrages unter der
Zeit, jedoch nach vorhergegan-
gener Aufkündigung von seiten
der Herrschasft 18.—144
Von seiten des Gesindes 14 —149
Was alsdann wegen Lohn, Kost
und Vivree Rechtens isft. 1P50— 159
Rechtliche Folgen einer ohne Grund
geschehenen Entlassung 160—166
Verlassung des Dienstes 1 —170
Abschidd 17/ —176