Volltext: Das Preußische Rechtsbuch. Erster Band. (1)

Gesinde · Ordnung 
für 
sämtliche Provinzen der PreuHischen Monarchie. 
Vom 8. November 1810. 
Inhaltsverzeichnis. 
Von den Rechten und Pflichten der Herrschaften und des Gesindes 
Paragraphen 
Vom gemeinen Gesindie 1 
Wer Gefinde mieten kaun. 2— 4 
Wer als Gefinde sich vermieten kann 5’—12 
Gesinde-Mäklklkernrn 14 —21 
Schließung des Mietsvertrages 22 —31 
Lohn und Kost des Gesindes 32 —39 
Dauer der Dienstzieit 40 —41 
Antritt des Dienstes 42 55 
Pflichten des Gefindes in seinen 
Diensen 56 —69 
Pflichten des Gesindes außer seinen 
Diensfen: 70 —81 
Pflichten der Herrschafft 82 .98 
Aushebung des Vertrages durch 
den aodd2 99 — 109 
Aufhebung des Vertrages nach vor- 
hergegangener Auskündigung 110 — 116 
Pamgraphen 
Aufhebung des Vertrages ohne 
Aufkündigung von seiten der 
Herrschaaaat 17—135 
Aufhebung des Vertrages ohne 
Auskündigung von seiten des 
Gesindsss 18 —142 
Aufhebung des Vertrages unter der 
Zeit, jedoch nach vorhergegan- 
gener Aufkündigung von seiten 
der Herrschasft 18.—144 
Von seiten des Gesindes 14 —149 
Was alsdann wegen Lohn, Kost 
und Vivree Rechtens isft. 1P50— 159 
Rechtliche Folgen einer ohne Grund 
geschehenen Entlassung 160—166 
Verlassung des Dienstes 1 —170 
Abschidd 17/ —176