Full text : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

102  Dänemarks  Vertragsbrüche.

Rechberg,  nur  mit  Widerstreben  in  der  bedenklichen  Sache
thue,  was  er  schlechterdings  nicht  lassen  könne.  Indessen
enthielt  andrerseits  gerade  das  Zerwürfniß  mit  Preußen  für
das  Wiener  Cabinet  einen  dringenden  Antrieb,  sich  um  die
Gunst  der  kleinen  Staaten  und  des  deutschen  Volkes  zu  bemühen,
  und  für  diesen  Zweck  gab  es  kein  besseres  Mittel,  als
die  Förderung  der  schleswig-holsteinischen  Sache.  So  antwortete
  Osterreich  am  26.  August  1862  mit  noch  schärferem
Ausdruck  als  Preußen  auf  Hall's  Auslassung.  Seine  Denkschrift
  bezeichnete  die  Fortdauer  der  Verfassung  für  Schleswig
nach  Aufhebung  derselben  für  Holstein  rückhaltlos  als  offene
Verletzung  der  Abreden  von  1852.  Denn  nach  diesen  sollte
die  Theilnahme  aller  Landschaften  an  der  Gesammtverfassung
eine  gleichartige  sein.  Schleswig  dürfe  also  in  dieser  Beziehung
  nicht  anders  als  Holstein  gestellt  werden;  ein  dänischschleswig'scher
  Reichsrath,  in  welchem  Holstein  nicht  vertreten
wäre,  müsse  sofort  als  rechtlich  unzulässig,  als  der  Anfang
einer  Incorporation  Schleswigs  erscheinen.  Ein  Provisorium
solcher  Art  könnte  mithin  nur  unter  Zustimmung  aller  Betheiligten,
  also  auch  der  holsteiner  Stände  und  des  deutschen
Bundes,  gefristet  werden.  Osterreich  begehrte  demnach,  daß
der  dänische  Reichstag  und  die  Stände  der  drei  Herzogthümer
  gleichzeitig  und  mit  gleicher  Berechtigung  über  eine
neue  Gesammtverfassung  gehört  würden,  welche  vor  allen
Dingen  eine  Schutzwehr  gegen  die  fortdauernde  Benachtheiligung
  der  deutschen  Minorität  durch  die  dänische  Majorität
  zu  bieten  habe;  zugleich  seien  die  harten  Sprachgesetze
von  1850  aufzuheben,  und  in  dieser  Hinsicht  auf  den  Rechtszustand
  von  1847  zurückzugehen.  ÜUberhaupt,  fragte  die
Depesche,  warum  will  Dänemark  jetzt,  wo  die  Erbfolgefrage