Volltext : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

626  Oberpfalz  u.  Regensburg.

von  als  Landgericht  Auerbach  getrennt.  Nach  Otto's  Tod  (1379)  besaßen
Sulzbach  die  bayerischen  Herzoge  gemeinschaftlich  bis  zur  Theilung  vom  Jahre
1393,  in  der  Herzog  Johann  Sulzbach  und  Rosenberg  erhielt.  Das  Landgericht
  daselbst  wurde  nicht  getheilt  und  je  einmal  durch  Herzog  Johaun  und
zweimale  durch  Herzog  Stephan  besetzt.  Indessen  versetzten  schon  1395,  5.  Februar
  Herzog  Johann  und  sein  Sohn  Ernst  Stadt  und  Veste  Sulzbach  nebst
der  Münze,  Stadt=  und  Landgericht  an  ihre  Vettern  die  Pfalzgrafen  Ruprecht
  d.  jüng.  und  Ruprecht  d.  jüngsten,  Friedrich  und  Johann,  während  auch
Herzog  Stephan  mit  Willen  seines  Sohnes  Ludwig  des  Gtbarteteu  zu  verschiedenen
  Malen  auf  seine  zwei  Theile  des  Gerichtes  daran  6760  Gulden  verschrieb
  (1399).  Obwohl  König  Ruprecht  (1400,  1.  Juni)  den  Herzogen  Ernst  und
Wilhelm  die  Wiederlösung  von  Sulzbach  (Stadt  u.  Veste),  Rosenberg,  Popperg
(Besten),  Schwandorf  (Markt)  und  Hersbruck  (Stadt  u.  Veste)  um  10,367  neue
ungarische  und  um  7000  rheinische  Gulden  gestattete,  verblieb  Sulzbach  doch
seinem  Sohne  Johann,  der  den  bayerischen  Herzogen  hiezu  (1410,  12.  Dez.)
neuerdings  5463  rhein.  Gulden  lieh.  Die  Wiedereinlösung  geschah  erst  durch
Herzog  Albrecht  III.  von  Otto  von  Mosbach  (1451),  worauf  es  bei  Bildung
des  Herzogthums  Neuburg  (Kölner  Spruch  30.  Juli  1505  und  Abschied  vom
18.  Jan.  1506)  von  Bayern  an  die  junge  Pfalz  abgetreten  wurde.  Die
Stände  der  Neuburgischen  Landschaft  verkauften  (1546)  das  ganze  Amt  Sulzbach!)
  sammt  der  Hälfte  von  Parkstein  und  Weiden  an  Kurfürst  Friedrich  II.

)  Unter  den  vielen  Rittergütern  dieses  Gerichtes  erwähnen  wir  zunächst  den  Holenstein,
  wovon  sich  die  Truchseßen  der  Grafen  von  Surlzbach  (später  der
Grafen  von  Hirschberg  schrieben.  König  Heinrich  gab  um  das  Jahr  1100  zwei
zinsbare  Leute  durch  ihren  Schirmvogt  Gozpertus  de  Holensteine  an  S.  Haimmeram.
  Ludwig  der  Bayer  verlieh  (1323,  27.  Aug)  seinem  Hofmeister  Heinrich
dem  Truchsessen  von  Holenstein  die  Burglehen,  die  Heinrich  der  Gebelzhofer  und
Ulrich  der  Port  an  die  Bürger  von  Sulzbach  verkauft  hatten;  von  Heinrichs  hohem
Ansehen  zeugt,  daß  er  (1328,  31.  Dez.)  zu  dem  Frieden,  den  Weichnant  von  Trausniht
  für  diesen  Kaiser  mit  der  Stadt  Regensburg  schloß,  seine  Einwilligung  gab.
Ein  Truchseß  Heinrich  und  seine  Gemablin  Margarethe  verkauften  (1350.  8.  Jan.)
einen  Zehenten  vom  Holenstein  an  dem  Plabenperch  dem  Reimar  Ammerthaller,
und  noch  1385  war  Konrad  aus  diesem  Geschlechte  Landrichter  zu  Sulzbach.
Später  hatten  die  von  Redwitz  und  die  Stromer  den  Holenstein  inne;  darauf
folgten  (1577)  v.  Tandorf,  (1564)  Sitzinger,  (1589)  Sauerzapfen,  (1590)  die
Paumgartner  (Nürnberger  Bürger),  nun  wieder  die  Freih.  v.  Stromer.  Der
Ruprechtstein  (in  die  böhmische  Pfandschaft  eingeschlossen)  gebörte  seit  ältester
Zeit  den  von  Freudenberg  (S.  441);  von  ihnen  erlangten  ihn  durch  Heiratb  die
von  Hirschberg,  die  v.  Warnstetten  (durch  Kauf),  Quetz  u.  s.  w;  die  Freudenberger
  besaßen  auch  nach  den  Tannbergern  den  Sitz  Neukirchen  (1514),  der
mit  Ruprechtstein  verbunden  wurde.  Gegenüber  dieser  Veste  liegt  das  vormalige
v.  Sonnenburgische  Patr.-Ger.  Kirchenreinbach,  sonst  im  Besitze  der  Kragban