626 Oberpfalz u. Regensburg.
von als Landgericht Auerbach getrennt. Nach Otto's Tod (1379) besaßen
Sulzbach die bayerischen Herzoge gemeinschaftlich bis zur Theilung vom Jahre
1393, in der Herzog Johann Sulzbach und Rosenberg erhielt. Das Landgericht
daselbst wurde nicht getheilt und je einmal durch Herzog Johaun und
zweimale durch Herzog Stephan besetzt. Indessen versetzten schon 1395, 5. Februar
Herzog Johann und sein Sohn Ernst Stadt und Veste Sulzbach nebst
der Münze, Stadt= und Landgericht an ihre Vettern die Pfalzgrafen Ruprecht
d. jüng. und Ruprecht d. jüngsten, Friedrich und Johann, während auch
Herzog Stephan mit Willen seines Sohnes Ludwig des Gtbarteteu zu verschiedenen
Malen auf seine zwei Theile des Gerichtes daran 6760 Gulden verschrieb
(1399). Obwohl König Ruprecht (1400, 1. Juni) den Herzogen Ernst und
Wilhelm die Wiederlösung von Sulzbach (Stadt u. Veste), Rosenberg, Popperg
(Besten), Schwandorf (Markt) und Hersbruck (Stadt u. Veste) um 10,367 neue
ungarische und um 7000 rheinische Gulden gestattete, verblieb Sulzbach doch
seinem Sohne Johann, der den bayerischen Herzogen hiezu (1410, 12. Dez.)
neuerdings 5463 rhein. Gulden lieh. Die Wiedereinlösung geschah erst durch
Herzog Albrecht III. von Otto von Mosbach (1451), worauf es bei Bildung
des Herzogthums Neuburg (Kölner Spruch 30. Juli 1505 und Abschied vom
18. Jan. 1506) von Bayern an die junge Pfalz abgetreten wurde. Die
Stände der Neuburgischen Landschaft verkauften (1546) das ganze Amt Sulzbach!)
sammt der Hälfte von Parkstein und Weiden an Kurfürst Friedrich II.
) Unter den vielen Rittergütern dieses Gerichtes erwähnen wir zunächst den Holenstein,
wovon sich die Truchseßen der Grafen von Surlzbach (später der
Grafen von Hirschberg schrieben. König Heinrich gab um das Jahr 1100 zwei
zinsbare Leute durch ihren Schirmvogt Gozpertus de Holensteine an S. Haimmeram.
Ludwig der Bayer verlieh (1323, 27. Aug) seinem Hofmeister Heinrich
dem Truchsessen von Holenstein die Burglehen, die Heinrich der Gebelzhofer und
Ulrich der Port an die Bürger von Sulzbach verkauft hatten; von Heinrichs hohem
Ansehen zeugt, daß er (1328, 31. Dez.) zu dem Frieden, den Weichnant von Trausniht
für diesen Kaiser mit der Stadt Regensburg schloß, seine Einwilligung gab.
Ein Truchseß Heinrich und seine Gemablin Margarethe verkauften (1350. 8. Jan.)
einen Zehenten vom Holenstein an dem Plabenperch dem Reimar Ammerthaller,
und noch 1385 war Konrad aus diesem Geschlechte Landrichter zu Sulzbach.
Später hatten die von Redwitz und die Stromer den Holenstein inne; darauf
folgten (1577) v. Tandorf, (1564) Sitzinger, (1589) Sauerzapfen, (1590) die
Paumgartner (Nürnberger Bürger), nun wieder die Freih. v. Stromer. Der
Ruprechtstein (in die böhmische Pfandschaft eingeschlossen) gebörte seit ältester
Zeit den von Freudenberg (S. 441); von ihnen erlangten ihn durch Heiratb die
von Hirschberg, die v. Warnstetten (durch Kauf), Quetz u. s. w; die Freudenberger
besaßen auch nach den Tannbergern den Sitz Neukirchen (1514), der
mit Ruprechtstein verbunden wurde. Gegenüber dieser Veste liegt das vormalige
v. Sonnenburgische Patr.-Ger. Kirchenreinbach, sonst im Besitze der Kragban