Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  29.  363

und  verweisen  Wir  auf  die  Entschließung  des  Staatsministeriums  des  Innern  für  Kirchenund
  Schulangelegenheiten  vom  23.  Dezember  1906.

2.  Dem  Beschlusse  des  Landrats  wegen  Übernahme  der  Haftung  für  den  durch  die
eigenen  Einnahmen  des  Kreisvereins  zur  Unterstützung  der  Hinterbliebenen  der  Volksschullehrer
  nicht  gedeckten  Mehraufwand  für  eine  Erhöhung  der  Unterhaltsbeiträge  der  Witwen
und  Waisen  erteilen  Wir  gerne  Unsere  Genehmigung.

3.  Der  auf  die  Pensionsverhältnisse  des  Lehrpersonals  an  der  Kreistaubstummenanstalt
in  Würzburg  bezügliche  Beschluß  des  Landrates  wird  genehmigt.

4.  Der  Landrat  hat  die  Vorlage  über  die  Errichtung  von  Oberrealschulen  angenommen
und  demgemäß  zugestimmt,  daß  die  Kreisrealschule  in  Würzburg  auf  der  in  dieser  Vorlage
bezeichneten  Grundlage  vom  Schuljahre  1907/08  ab  zur  Oberrealschule  ausgebaut  und  der
für  1907  hiefür  erforderliche  Bedarf  der  Kreisreserve  für  1907  entnommen  werde.  Der
Landrat  hat  ferner  das  Anerbieten  der  Stadtgemeinde  Würzburg,  für  den  Neubau  des  Oberrealschulgebäudes
  mit  Einschluß  der  Kreisbaugewerkschule  und  Maschinenbauschule  das  städtische
Areal  an  der  Sanderstraße  Nr.  4  —  ehemaliges  Heumagazin  —  in  der  beiläufigen  Größe  von
8000  qm  als  Bauplatz  unentgeltlich  und  lastenfrei  zur  Verfügung  zu  stellen  und  nebstdem
zu  den  Baukosten  einen  Barzuschuß  von  10%⅝%  der  Gesamtbausumme  zu  leisten,  namens
der  Kreisgemeinde  angenommen.  Unter  der  Voraussetzung  dieser  Leistung  hat  der  Landrat
seine  Zustimmung  erklärt,  daß  mit  dem  Bezuge  des  Neubanes  auf  alle  Rechte  verzichtet
werde,  welche  dem  Kreis  bezw.  der  Staatsregierung  an  dem  städtischen  Maxschulgebäude
(Maxstraße  2)  und  an  dem  städtischen  Anwesen  Exerzierplatz  Nr.  2  für  die  Kreisrealschule
und  deren  Nebenanstalten  (Baugewerk=  und  Maschinenbauschule  mit  Werkstätte)  zustehen.

Wir  genehmigen  den  Landratsbeschluß  in  seinem  ganzen  Umfange.  Der  weiter  beigefügten
  Bitte  des  Landrates  die  Höhere  Maschinenbauschule  in  Würzburg  vom  Jahre  1907
ab  auf  Staatskosten  zu  übernehmen  und  zum  Betriebe  der  Kreisbaugewerkschule  vom
Jahre  1907  ab  die  Hälfte  des  Nettoaufwandes  als  staatlichen  Zuschuß  zu  leisten,  kann  der
Konsequenzen  wegen  keine  Folge  gegeben  werden.

Durch  die  Beschlüsse  des  Landrates  hat  das  realistische  Unterrichtswesen  wieder  eine
wesentliche  Förderung  erfahren.  Wir  erkennen  die  verständnisvolle  Mitwirkung  des  Landrates
  an  der  Lösung  der  auf  diesem  Gebiete  schwebenden  wichtigen  Fragen  mit  besonderer
Befriedigung  an.

5.  Die  auf  Wohltätigkeit  bezüglichen  Beschlüsse  werden  genehmigt  unter  dem  Vorbehalte
  besonderer  Entschließungen  bezüglich  der  Verleihung  staatsdienerlicher  Rechte  an  den
II.  und  III.  Assistenzarzt  der  Kreisirrenanstalt  Werneck.

6.  Dem  Antrage  auf  Übernahme  der  Kosten  des  kulturtechnischen  Dienstes  auf  den
Staat  wird  das  K.  Staatsministerium  des  Innern  sorgfältige  Würdigung  augebeihen  lassen.

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