Full text : Geographie für Volksschulen.

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darf  aber  niemals  die  Hälfte  deösenigen  Pensionssatzes  öbersteigen,  welcher  dem
entlassenen  Staalêdiener  nach  seinem  Dienstalter  zugestonden  hätte.

KC.  20.

Staatödiener,  welche  wegen  einer  nicht  durch  grobe  Verschuldung  eingetretenen
körperlichen  oder  geistigen  Schwäche  zur  Verwalltung  ihre  Amleé  bleibend  onsahis
geworden  sind,  können  ihre  Versetzung  in  den  Ruhestand  und  den  im  §.  21  be
stimmten  Ruhegrhalt  fordern,  aber  auch  wider  ihren  Willen  aus  dem  Dienste  enllassen
  werden.  Im  letzteren  Falle  hat  die  Anstellungöbehörde  unter  Zugrundelegung
  zweier  motivirker  ärzlicher  Gutachten  und  nach  Besinden  mit  etwaiger  Benutzung
  des  Gutachtené  sachverständiger  Geschäftemanner  die  Dienstunfähigkeit  des
Beamten  zu  ermickteln.  Von  dem  Ergrbniß  dieser  Ermittelung  ist  lepterer  in
Kenniniß  zu  sepen  und  ihm  eine  Gegenvorstellung  nachzulassen,  worauf  nach  etwa
erforderlicher  weiterer  Erörterung  definitiver  Beschluß  zu  fassen  ist.  Ein  Diener,
welcher  dab  70.  Lebenssahr  zurückgelegt  hat,  ist  berechtigt,  ohne  Angabe  eines  besondern
  Grundeg  seine  Entlassung  zu  nehmen  und  die  gesetzliche  Pensson  zu  beanspruchen,
  kann  aber  auch  wider  seinen  Willen  in  den  Ruhestand  versetzt  werden,
ohne  daß  es  eines  besondern  Beweises  seiner  Dienstunfahigkeit  bedarf.

6.  21.

Die  Zahl  der  Dienstjahre  und  der  Betrag  der  von  dem  Beamien  zuleßzt  bezogenen
  wirklichen  Besoldung  giebt  ve  Maaßstab  der  zu  verwilligenden  Pension.

Ein  Staatodiener,  welcher  in  den  ersten  zehn  Jahren  seines  Dienstes  dienstunfähig
  *  erhalt  40  raenv  seiner  wirklichen  Besoldung  alc  Pension.

üt  jedem  weiteren  Dienstjahre  steigt  der  Ruhegehalt  um  1  Procent.  Es

dar  vah,  wie  hier  beispielsweise  bemeikt  wird,  ein  zu  pensionirender  Staalsdiener
nach  zwanzigjähriger  Dienstzeit  einen  Anspruch  auf  50)  Prozent  dec  von  ihm  vor
der  Emeritirung  bezogenen  Gehaltes

Ueber  30  Procent  der  Besoldung  soll  der  Ruhegehalt  in  keinem  Falle  betragen.


Ein  Staatsdiener,  welcher  nachweislich  ohne  alle  eigne  Verschuldung  lediglich
  in  unmittelbarer  Folge  der  vollkommen  pflichtgemäßen  Erfüllung  seines
  wirklichen  Berufo  beschädigt  und  dadurch  unfähig  zur  Verrichtung  des  leteren
  geworden  ist,  soll  80  Procent  seiner  Besoldung  als  Pension  forterhalten,  falls
derselbe  während  seiner  Dienstzeit  keine  Veranlassung  zu  wiederholtem  dikciplinarischen
  Einschreiten  gegen  sich  gegeben  hat.  Im  letzteren  Falle  wird  die  Pension
nach  der  Dienstzeil  berechnet.

Fonnsctzung.

Wiöhe  der
Pension

Bortsthung.