Full text : Deutschlands auswärtige Politik 1888-1914.

322  3.  Abschnitt.  Vor  und  nach  Algeciras.  1903—1908.

 

Aktion  keine  Hindernisse  in  den  Weg  gelegt,  das  sei  ebenso  selbstverständlich
  wie  die  Tatsache,  daß  die  Berantwortlichkeit  für  sie  lediglich  den  beiden
beteiligten  Mächten  Frankreich  und  Spanien  zufalle;  die  Aktion  gehöre
nicht  in  den  Rahmen  der  Algecirasakte.

Die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“  sprach  sich  ähnlich  aus.

Damit  nahm  eine  nicht  endende  Reihe  von  „Zwischenfällen“  und
Aktionen  in  Marokko  ihren  Anfang.  Es  ist  nicht  Sache  dieser  Schrift,  die
Einzelheiten  jener  Entwicklung  zu  schildern.  Sie  haben  mit  der  deutschen
Politik  schließlich  mur  wenig  mehr  zu  tun  gehabt,  denn  deren  Stellung  war
de  facto  feftgelegt,  teils  freiwillig,  teils  durch  den  Vertrag  von  Algeciras.

Das  Deutsche  Reich  hatte  weder  im  Falle  AUdschda  noch  im  Falle
Casablanca  Einspruch  gegen  das  französische  VBorgehen,  als  im  Gegensatze
zur  Algecirasakte  stehend,  erhoben  und  sprach  damit  selbst  der  Akte  sowohl
wie  der  deutschen  Marokkopolitik  das  Urteil.  Das  war,  nach  dem  deutschen
Standpunkte,  wie  er  im  vorigen  Abschnitt  ausführlich  dargelegt  worden
ist,  nicht  weiter  verwunderlich,  zeigte  aber  anderseits,  daß  der  Deutsche
Reichskanzler,  Fürst  Bülow,  selbst  die  Algecirasakte  nur  als  eine  Außerlichkeit,
  im  besten  Falle  als  ein  Provisorium  ansah.  Sonst  hätte  Bülow
in  beiden  genannten  Fällen  protestieren  müssen.  Er  tat  das  nicht,  sondern
begnügte  sich  mit  den  Erklärungen  Pichons,  man  werde  Adschda  wieder
räumen  und  sei  zur  Beschießung  von  Casablanca  gezwungen  worden,
dächte  an  keine  Eroberungen  und  stehe  treu  auf  dem  Boden  der  Algecirasakte.
  Der  Minister  Pichon  hatte  die  Pspchologie  der  deutschen  Marokkopolitik
  richtig  erkannt.  Er  begriff,  daß  es  in  Berlin  nur  darauf  ankam,  das
Ansehen  des  Reiches  zu  wahren  und  sich  keine  offenen  Achtungsverletzungen
gefallen  zu  lassen,  daß  aber  ein  als  verantwortlich  empfundenes  Znteresse  der
deutschen  Regierung  an  einer  wirklichen  Beachtung  der  Algecirasakte  nicht
bestand.  Pichon  war  klug  genug,  um  die  richtigen  Konsequenzen  aus  dieser
seiner  Wahrnehmung  zu  ziehen,  und  hütete  sich,  in  den  Fehler  seines  Vorgängers
  Oelcassé  zu  verfallen,  der  ohne  Not  das  Deutsche  Reich  brüskierte  und
die  deutsche  Regierung  zwang,  sich  zur  Wehr  zu  setzen.  Schon  die  Algeciras--konferenz
  hatte  den  französischen  Staatsmännern  gezeigt,  wie  man  Deutschland
  gegenüber  verfahren  müsse.  Pichon  bildete  diese  seine  Methode  in
einer,  vom  französischen  Standpunkte  gesehen,  sehr  praktischen  Weise
aus:  er  unterließ  keine  Gelegenheit,  bald  feierlich,  bald  verbindlich  und
liebenswürdig  zu  betonen  und  zu  versichern,  wie  ernst  Frankreich  die  Verpflichtungen
  nähme,  die  ihm  aus  der  Algecirasakte  erwachsen  wären,  daß
man  an  Gebietserweiterungen  in  Marokko,  an  Beeinträchtigung  der  Unabhängigkeit
  des  Sultans  oder  der  Handelefreiheit  nicht  im  entferntesten
denke,  natürlich  aber  nicht  wisse,  wozu  Frankreich  durch  unvorhergesehene
Ereignisse  gezwungen  werden  könne.  Solche  Versicherungen  binderten