Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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Ingleichem  haben  Se.  Königl.  Majest.  geruht,  dem  Kaiserl.  Französischen  Gesandten
  Durant  nach  dem  Lever  eine  Audienz  zu  ertheilen,  worin  derselbe  die  Ehre  hatte,  aus
gleichem  Aulaß  Sr.  Königl.  Masest  ät  ebenfalls  ein  Glükwünschungs-Schreiben  des
Kaisers  von  Frankreich  und  Königs  von  Italien  Masjestát  zu  übergeben.

Se.  Königl.  Majs.  haben  vermög  des  Decrets  vom  7.  April  die  Oberaufsicht  über
sämtliche  Königl.  Gärten  und  Anlagen  zu  Ludwigsburg  und  die  darin  liegenden  Gebäude,
so  wie  über  die  Gebaude,  Gärten  und  Anlagen  zu  Monrepes,  über  die  Favorite,  Fasanerie
und  Thiergärten,  nebst  allen  dabei  angestellten  Personen,  dem  Reise-Ober=  Scallmeister,
General=  Adjutanten  Obristen  von  Dillen,  allergnädigst  übertragen.

 

 

Vermäge  allerhöchsten  Decrets  vom  6.  Apr.  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Sei  des
Herzegs  Eugen  Hoheit  angestellten  Friedrich  Heinrich  von  Bockelberg,  neben  Erhheilung
  des  Characters  als  Obersten,  zum  Kammerherrn;  so  wie  auch

den  bisher  in  Kaiserl.  Oestreich.  Diensten  gestandenen  Grafen  Carl  von  Leutrum
zum  Staabshauptmann  bei  der  Garde  zu  Fuß  und  Kammerherru  gnädigst  ernannt.

Durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  1.  April  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Ober-Lieutenant
  von  Seebach  beim  Jöger-Negiment  König,  den  Lieutenant  von  Wick  beim
Regiment  von  Camrer;  ferner  den  Premier=  und  den  Sekond-Lieutenant  von  Both  beim
Jäger-Regiment  Herzog  Couis,  zu  Kammerjunkern,  und  #

durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  2.  April  den  Grafen  Clemens  von  Leutrum
zum  Kammer=  und  Jagdsunker  allergnädigst  zu  ernennen  geruhe.  «

Durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  7.  April  haben  Se.  Königl.  Majs.  den  in  Kön.
Preuß.  Diensten  als  Lieutenant  gestandenen  v.  Buhl  zum  Ober-Lieutenant  bei  dem  Linien=Infanterie-Regiment
  Herzog  Wilhelm;  und

durch  ein  allerhöchstes  Dekret  vom  2.  Apr.  den  in  Westphälischen  Diensten  als  Offizier
gestandenen  Wrede  als  Second-Lieutenant  unter  eben  diesem  Regiment  allergnädigst  ernannr.

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Durch  ein  allerhoͤchstes  Decret  vom  31.  Merz  ist  das  erledigte  Professorat  der  untern
Grammatik  am  Gymnasium  zu  Ellwangen  dem  Capuziner,  Pater  Balthasar  Walther
daselbst,  gnaͤdigst  ertheilt  worden.  «

Durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  2.  April  haben  Se.  Königl.  Majs.  den  Hof-Caplan
  Gamm  auf  die  Pfarrei  Oeschelbronn,  Dürermenzer  Diöces  zu  versezen,  und  dem
dortigen  Pfarrer  M.  Zahn  die  erledigte  Pfarrei  Frikenhausen,  in  der  Diöces  Reufen,  gnäddigst
  zu  übertragen,  auch

durch  ein  allerhöchstes  Dekret  vom  Zr.  Merz  den  Diaconus  M.  Bauer  zu  Tübingen
zum  Oberhelfer  daselbst,  und  den  Pfarr-Wikar  Hirsch  zu  Unter-Sontheim,  Haller  Diocese,
  zum  wirklichen  Pfarrer  allda,  gnädigst  zu  ernennen  geruhe.

 

Unterm  6.  Apr.  ist  der  bisherige  Vicar  an  dem  hiesigen  Gymnasso,  Heinrich  Wagner,
zum  olzzeischreiber  bei  dem  Büregau  der  Konigl.  Ober-Polizei-Direction  allergnädigst  ernanm
  worden,