Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag.
(Theilungen.) l. kr.
von 10, ooo fl. bis 50,0oofl. 1 Procent.
von jedem weiteren loo fl. . 1 —
:) Für die Prüfung und Solemmistru ĩrung der Eventua
und Real-Theilungen, Vermögens-Uebergaben und der
diesen gleichkommenden iscite der Exemten erster
Classe 6 bis 5o —
Bei einem Vermögen von 50%% F. ist inmer der
hoͤchste Betrag anzusetzen.
Titel-Annahme, fuͤr die Erlaubniß zu Annahme eines von
einem fremden Souvergin einem ireis Staats-Bürger
verliehenen Titlls 25 bis 50 —
Todte Hand, fuͤr Dispensation der tobten Hand vom Ver—
bote des Güter-Erwerbe . Nichts.
Trauerblasen, fuͤr die Erlaubniß hiezu, i im Allgemeinen. 2 30
Trauung, fuͤr die Erlaubniß:
1) zu Vornahme derselben in einem Privathause, mit
Ausnahme des Falls einer chweren Krankheit
. 40 —
2) zu Vornahme verselben außerhalb des Geburts— oder
Wohnorts, zu welchem eines der Verlobten gehört 20 —
3) zur Trauung in der geschlossenen Zeit. . ... 5 bio —
4) desgleichen, während der Trauerzeit, und zwar:
a) vor der zurückgelegten achtzehnten Woche,
bei Wittdben .... 10 bis 30 —
bei Wittwen . .. 15 bis 10 —
b) von der achtzehnten **v7 zur sechoundzwanzi gsten
Wochee 5 bis o —