— 118 —
immer noch möglich sein werde, dem Kaiser, ehe es zu definitiven
Beschlüssen im Reiche komme, sein Vorurteil gegen die Anhänger
der kirchlichen Neuerung zu benehmen'). Indem aber hierzu alle
evangelischen Potenzen im Reiche zusammenwirken mulfsten, schien
der Reichstag selbst die beste Gelegenheit darzubieten, um sich
mit den übrigen gleichgesinnten Ständen, vor alleu den fürstlichen
Liebhabern des Evangeliums — man dachte da au den Kurfürsten
Johann, Markgraf Philipp von Baden, den Landgrafen von Hessen
und Pfalzgraf Ludwig von Zweibrücken, — sowie auch mit den
Grafen und Herren deswegen in Verbindung zu setzen. Mit diesen
in Gemeinschaft sollten nach Strafsburgs Ansicht die Städte eine
Gesandtschaft ausrüsten, die dem Kaiser, ehe er nach Deutschland
komme, berichten möge, „wie und welcher Gestalt und was man —
auf evangelischer Seite gehandelt“, und „dafs man auch ihrer
Majestät und dem Reiche gehorsame, unterthänige Dienste zu beweisen,
nicht minder denn die Vorfahren gethan, willig und bereit“
sei. An diese Versicherung wollte man die Bitte schlielsen,
der Kaiser möge sich nach dem Verlauf der Bewegung in Deutschland
eingehend und genau erkundigen, vor allem aber für die Einberufung
eines provinziellen oder allgemeinen Konzils Sorge tragen,
„zu Ablehnung solcher hohen Zwiespältigkeit“, wie sie im Reiche
herrsche, und „damit die Exekution des Wormsischen Mandats und
gewifslich deutscher Nation höchstes Verderben abgelehnt und der
Böswilligen und Eigennützigen Gemüt geschmälert und derselbigen
Anschläge gebrochen würden“.
Für den Reichstag selbst rät Strafsburg an, dafs sich zunächst
die Städte in des Evangeliums Sachen zusammenthun und bei Statthalter
und Ständen um ein General- oder Provinzialkonzil anhalten
mögen, auf welchem von frommen, christlichen, gelehrten Leuten
der Zwiespalt beigelegt und eine allgemein verbindliche, christliche,
gottgefällige Ordnung aufgerichtet werde. Aber die Stadt
befürchtet allerdings, dafs eine solche Eingabe fruchtlos sein werde.
Man wird diese Dinge, sieht sie voraus, mit Hinweis auf des Kaisers
bevorstehende Ankunft bei Seite lassen und statt vom Evangelium
zu handeln, sich lieber mit Materien befassen, welche „Geld
geben“, d.h. wohl mit der Türkensache und der Erhaltung von
Reichsgericht und Regiment. Sollte also ein Konzil nicht zu er-')
Reichstagsinstruktion Stra(sburgs vom Mont. n. Pfingsten (21. Mai) 1526.
Virck nr. 450.