Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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immer  noch  möglich  sein  werde,  dem  Kaiser,  ehe  es  zu  definitiven
Beschlüssen  im  Reiche  komme,  sein  Vorurteil  gegen  die  Anhänger
der  kirchlichen  Neuerung  zu  benehmen').  Indem  aber  hierzu  alle
evangelischen  Potenzen  im  Reiche  zusammenwirken  mulfsten,  schien
der  Reichstag  selbst  die  beste  Gelegenheit  darzubieten,  um  sich
mit  den  übrigen  gleichgesinnten  Ständen,  vor  alleu  den  fürstlichen
Liebhabern  des  Evangeliums  —  man  dachte  da  au  den  Kurfürsten
Johann,  Markgraf  Philipp  von  Baden,  den  Landgrafen  von  Hessen
und  Pfalzgraf  Ludwig  von  Zweibrücken,  —  sowie  auch  mit  den
Grafen  und  Herren  deswegen  in  Verbindung  zu  setzen.  Mit  diesen
in  Gemeinschaft  sollten  nach  Strafsburgs  Ansicht  die  Städte  eine
Gesandtschaft  ausrüsten,  die  dem  Kaiser,  ehe  er  nach  Deutschland
komme,  berichten  möge,  „wie  und  welcher  Gestalt  und  was  man  —
auf  evangelischer  Seite  gehandelt“,  und  „dafs  man  auch  ihrer
Majestät  und  dem  Reiche  gehorsame,  unterthänige  Dienste  zu  beweisen,
  nicht  minder  denn  die  Vorfahren  gethan,  willig  und  bereit“
sei.  An  diese  Versicherung  wollte  man  die  Bitte  schlielsen,
der  Kaiser  möge  sich  nach  dem  Verlauf  der  Bewegung  in  Deutschland
  eingehend  und  genau  erkundigen,  vor  allem  aber  für  die  Einberufung
  eines  provinziellen  oder  allgemeinen  Konzils  Sorge  tragen,
„zu  Ablehnung  solcher  hohen  Zwiespältigkeit“,  wie  sie  im  Reiche
herrsche,  und  „damit  die  Exekution  des  Wormsischen  Mandats  und
gewifslich  deutscher  Nation  höchstes  Verderben  abgelehnt  und  der
Böswilligen  und  Eigennützigen  Gemüt  geschmälert  und  derselbigen
Anschläge  gebrochen  würden“.

Für  den  Reichstag  selbst  rät  Strafsburg  an,  dafs  sich  zunächst
die  Städte  in  des  Evangeliums  Sachen  zusammenthun  und  bei  Statthalter
  und  Ständen  um  ein  General-  oder  Provinzialkonzil  anhalten
mögen,  auf  welchem  von  frommen,  christlichen,  gelehrten  Leuten
der  Zwiespalt  beigelegt  und  eine  allgemein  verbindliche,  christliche,
  gottgefällige  Ordnung  aufgerichtet  werde.  Aber  die  Stadt
befürchtet  allerdings,  dafs  eine  solche  Eingabe  fruchtlos  sein  werde.
Man  wird  diese  Dinge,  sieht  sie  voraus,  mit  Hinweis  auf  des  Kaisers
bevorstehende  Ankunft  bei  Seite  lassen  und  statt  vom  Evangelium
zu  handeln,  sich  lieber  mit  Materien  befassen,  welche  „Geld
geben“,  d.h.  wohl  mit  der  Türkensache  und  der  Erhaltung  von
Reichsgericht  und  Regiment.  Sollte  also  ein  Konzil  nicht  zu  er-')

  Reichstagsinstruktion  Stra(sburgs  vom  Mont.  n.  Pfingsten  (21.  Mai)  1526.
Virck  nr.  450.